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Wirtschaft: Rabatt für unfallfreies Autofahren übertragbar

KÖLN (AP).Der Schadenfreiheitsrabatt der Autoversicherung kann übertragen werden.

KÖLN (AP).Der Schadenfreiheitsrabatt der Autoversicherung kann übertragen werden.Zwar ist dieser Bonus für unfallfreies Fahren an den Fahrzeughalter und nicht an das Auto gebunden, wie die OVB Allfinanzvermittlung in Köln betont.Doch für diese Regelung gibt es Ausnahmen: So kann eine Witwe beispielsweise den Rabatt ihres verstorbenen Mannes ohne großen Aufwand bekommen.Sie muß dem Versicherer allerdings nachweisen, daß sie und der bisherige Halter den ermäßigten Beitragssatz gemeinsam "verdient" haben.Der Rabatt kann nur für die Jahre übernommen werden, die man das Auto tatsächlich gemeinsam gefahren ist.Die Ansprüche müssen zudem innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden.Auch ein Enkel kann von seinem Opa den Bonus erhalten.Allerdings gilt auch in diesem Fall: Das Auto muß regelmäßig gemeinschaftlich genutzt worden sein.

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