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Wirtschaft: Rabatte bis zum Schluss

Handel darf Treueaktion nicht vorzeitig stoppen.

Karlsruhe - Kundenfreundlichkeit sieht anders aus: Deutschlands zweitgrößter Lebensmittelhändler Rewe hat nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs die Verbraucher in die Irre geführt. Rewe hatte im Frühjahr 2011 eine Treuepunkte-Aktion wegen des unerwartet großen Kundenansturms vorzeitig abgebrochen. Viele Verbraucher blieben auf ihren halb gefüllten Rabattheften sitzen. Doch so leicht hätte es sich Rewe nicht machen dürfen, entschieden die Karlsruher Richter in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung. Rabattmarken seien „eine Art Währung“, die nicht einfach verfallen dürfe.

Bei der in Zusammenarbeit mit dem bekannten Messerhersteller Zwilling durchgeführten Aktion konnten die Rewe-Kunden für ein Heft voller Treuepunkte und einen geringen Aufpreis ein Messer des Markenherstellers erwerben. Die Aktion startete im Frühjahr 2011 und sollte eigentlich bis zum 23. Juli dauern. Doch beendete das Unternehmen sie schon zwei Monate früher, weil der Vorrat von 3,2 Millionen Messern verkauft war.

Gegen dieses Vorgehen hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geklagt. Sie sahen darin eine Irreführung der Verbraucher. Die Karlsruher Richter gaben den Verbraucherschützern recht (Az: I ZR 175/12). Nach Auffassung des Gerichts hätte die Kölner Handelskette den Ansturm vorhersehen müssen. Denn Rewe war gewarnt: Bei zwei Aktionen im Jahre 2010 mit Handtüchern der Marke „Möwe“ und Kochtöpfen des Herstellers WMF seien mehr als drei Millionen beziehungsweise 4,2 Millionen Stück verkauft worden.dpa

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