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Wirtschaft: Rabatte: Wie das Auto zum Schnäppchen wird

Kunden machen gerne Schnäppchen. Gerade wenn es um den nicht alltäglichen Erwerb eines Neuwagens geht, ist die Bereitschaft zum Feilschen groß.

Kunden machen gerne Schnäppchen. Gerade wenn es um den nicht alltäglichen Erwerb eines Neuwagens geht, ist die Bereitschaft zum Feilschen groß. Das wissen auch die deutschen Autohändler. Zwar verbietet das Rabattgesetz bisher noch Preisnachlässe von mehr als drei Prozent. Doch das Rabattgesetz existiert für den Autohandel praktisch schon heute nicht mehr. Eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Emnid, als Teil einer Auftragsstudie der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV), hat ergeben: Rund 30 Prozent der befragten Kunden feilschte erfolgreich um den Preis für den begehrten Pkw. Der durchschnittliche Preisnachlass betrug 13 Prozent.

Grundsätzlich gilt: Wer als Barzahler beim Händler auftritt, hat den besten Verhandlungsspielraum. Die meisten Autohändler haben für solche Kunden einen Hauspreis, der oftmals zehn Prozent unter dem Listenpreis liegt. Preisnachlässe dieser Art werden nicht direkt als Rabatt auf den Listenpreis ausgewiesen, sondern von vornherein als Hauspreis deklariert. Falls der Händler Hauspreise nicht direkt anbietet, sollte der Kunde einfach in die Offensive gehen und gezielt danach verlangen. Ein Verstoß gegen das Rabattgesetz kann in diesem Fall höchstens dem Verkäufer zur Last gelegt werden. Eine weitere für den Händler unproblematische Alternative der Preisgestaltung kommt dann zustande, wenn der Käufer gleichzeitig mit dem Erwerb des Neuwagens den alten Pkw in Zahlung gibt. Über diesen kann der Händler dann indirekt den Neuwagen bezuschussen. Der Gebrauchte wird einfach zu einem über dem Zeitwert liegenden Preis vergütet.

Aus neu wird gebraucht

Ein anderer Trick ist die so genannte Tageszulassung. Dabei meldet der Händler einen Pkw lediglich für einen oder wenige Tage bei der Zulassungsstelle an und dann wieder ab. Das Auto wird dabei in der Regel nicht einmal benutzt. Doch durch diesen Vorgang wird der Neuwagen zu einem Gebrauchten. Der Händler kann ihn dadurch wesentlich günstiger anbieten.

Falls der Händler sich auf solch eine Praktik einlässt, sollte der Käufer beim Vertragsabschluss die Augen offen behalten. Der Händler könnte auf diesem Weg das Recht auf Gewährleistung ausschließen. Der Umtausch eines so genannten "Montagsautos", also eines Wagens mit vielen Macken, wäre dann ausgeschlossen. Zwar existieren diesbezüglich schon einschlägige Gerichtsurteile, die den Ausschluss der Gewährleistung ablehnen. Doch der Kunde kann sich eine Menge Ärger ersparen, wenn er auf der Gewährleistung bereits bei Vertragsabschluss besteht. Denn ein möglicher Rechtsstreit kann den erzielten Rabatt schnell wieder zunichte machen. Weiterhin gilt: Der eigentliche erste Käufer eines Autos mit Tageszulassung steht im Kfz-Brief nur noch als Zweitbesitzer. In der Regel hat das einen negativen Einfluss auf den Wiederverkaufswert des Wagens.

Eine einfache Möglichkeit, beachtliche Einsparungen zu erzielen, ist der Kauf eines reimportierten Fahrzeugs aus dem Ausland. Reimporthändler finden sich in jeder größeren Stadt. Die Preisdifferenzen für Neuwagen zwischen dem Ausland und dem deutschen Markt ergeben sich durch unterschiedliche Steuern beim Kauf eines Neuwagens oder durch unterschiedliche Preisstrategien der Hersteller in den verschiedenen ausländischen Märkten. So ist die hohe Luxussteuer in Dänemark dafür verantwortlich, dass Autokonzerne ihre Fahrzeuge dänischen Händlern von vornherein weit günstiger anbieten als hierzulande. Beim Reimport dieser Wagen nach Deutschland fällt die Luxussteuer jedoch weg.

Der Test beim örtlichen Reimporthändler beweist: Der Audi A4 Avant kostet gerade mal 48 000 Mark. Der Listenpreis liegt dagegen bei rund 60 000 Mark. Ersparnis: beachtliche 20 Prozent. Der Händler versichert, dass ein bestelltes Auto innerhalb von sechs Wochen lieferbar sei. Einziges Manko: Die Ausstattung kann nicht bis ins kleinste Detail bestimmt werden. Zusätzlich gilt: Immer darauf achten, dass das importierte Auto auch den gesetzlichen Vorschriften (zum Beispiel Abgasnormen) in Deutschland entspricht. Eine spätere Umrüstung kann teuer werden.

Rabatte für Diplomaten

Ohne groß zu feilschen, können auch bestimmte Berufsgruppen Preisnachlässe in Anspruch nehmen. So bietet beispielsweise Volkswagen Preisnachlässe auf Neuwagen für Personen an, die im diplomatischen Dienst arbeiten. Neben Vertretern des auswärtigen Amtes können dies auch Soldaten oder Entwicklungshelfer sein. Es gilt: Rabattberechtigt ist derjenige, der durch Vermittlung eines deutschen Bundes- oder Länderministeriums nachweislich länger als sechs Monate ins Ausland versetzt wurde oder noch versetzt wird.

Tobias Symanski

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