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Wirtschaft: Rabattgesetz: Internet

Neue Internet-Geschäftsmodelle wie Powershopping, bei dem sich mehrere Kunden zusammenschließen, um den Warenpreis zu drücken, könnten nach dem Fall des Rabattgesetzes wieder Auftrieb erhalten. Online-Händler wie Letsbuyit.

Neue Internet-Geschäftsmodelle wie Powershopping, bei dem sich mehrere Kunden zusammenschließen, um den Warenpreis zu drücken, könnten nach dem Fall des Rabattgesetzes wieder Auftrieb erhalten. Online-Händler wie Letsbuyit.com oder die Metro-Tochter Primus-online werden wieder in die Legalität zurückgeholt. Letsbuyit.com war unlängst per Gerichtsbeschluss das gesamte Geschäftsmodell verboten worden - als Verstoß gegen das Rabattgesetz. Der Münchner Händler hatte daraufhin sein Angebot einschränken müssen. "Die Rechtsunsicherheit ist behoben", sagte Letsbyuit.com-Sprecherin Romy Hochwald und kündigte an: "Es wird sich viel ändern." Für die Zukunft würden jetzt "Konzepte gestrickt, die Kunden weiteren Nachlass beim Kaufen gewähren."

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