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Wirtschaft: Rabattgesetz: Schöne Aussichten für Schnäppchenjäger

Was noch vor wenigen Jahren als "Tod des mittelständischen Einzelhandels" angesehen wurde, scheint seinen Schrecken verloren zu haben: die Bundesregierung will möglichst bald das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung streichen. Dies bekräftigte Wirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) am Mittwoch gegenüber der "Süddeutschen Zeitung".

Was noch vor wenigen Jahren als "Tod des mittelständischen Einzelhandels" angesehen wurde, scheint seinen Schrecken verloren zu haben: die Bundesregierung will möglichst bald das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung streichen. Dies bekräftigte Wirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) am Mittwoch gegenüber der "Süddeutschen Zeitung". Sein Ministerium hat am heutigen Donnerstag 150 Verbände und Experten eingeladen, um über die Abschaffung der beiden Regelungen zu diskutieren. Anders als 1994, als der Versuch, beide Regelungen zu kippen, im Bundesrat scheiterte, deutet sich diesmal eine breite Mehrheit für den Vorstoß an.

Das deutsche Rabattgesetz legt fest, dass Händler auf Waren in handelsüblichen Mengen nur drei Prozent Rabatt gewähren dürfen. Laut Zugabeverordnung, die ebenfalls seit Anfang der 30er Jahre gilt, dürfen kostenlose Zugaben oder Werbegeschenke nur einen geringen Wert haben. Dies soll die Verbraucher vor Lockvogelangeboten und vorgeblichen Sonderpreisen schützen. Bislang war die Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung am Widerstand des Handels gescheitert, der eine Benachteiligung der mittelständischen Betriebe befürchtete. Dass jetzt Bewegung in die Debatte gekommen ist, liegt vor allem an der europäischen E-Commerce-Richtlinie, die das EU-Parlament am 4. Mai verabschiedet hat. Die Bundesregierung will sie bis zum Sommer 2001 in nationales Recht umsetzen. Danach soll im grenzüberschreitenden Handel künftig das Herkunftslandprinzip gelten, also das Recht des Landes, in dem der Händler seinen Sitz hat. Da außer Deutschland kein EU-Land ein Rabattgesetz hat, könnten Internet-Anbieter aus anderen Staaten in Deutschland Boni und Rabatte anbieten, die weit über hiesigem Niveau liegen.

"In der Praxis sind Preisnachlässe auch in Deutschland schon lange üblich", sagte Manfred Dimper von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AGV). Die AGV unterstützt die Bundesregierung, plädiert aber dafür, Teile der Zugabeverordnung in das Gesetz zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zu übernehmen. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) spricht sich dagegen für eine europäische Lösung aus. "Wir brauchen eine Harmonisierung der Wettbewerbsregeln in Europa", sagte der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Schneider. Ansonsten sei ein "Wettlauf um die Standorte mit dem niedrigsten Schutzniveau" zu befürchten. Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) vermutet dahinter eine Verzögerungstaktik. "Wir können die Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung nicht von einer EU-Regelung abhängig machen", sagt Jürgen Möllering, Leiter der DIHT-Rechtsabteilung, "so viel Zeit haben wir nicht."

pet, chi

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