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Raketen, Böller und Co: Was man beim Feuerwerk beachten sollte

Nur geprüfte Ware kaufen, Böller kein zweites Mal anzünden: Das sollten Sie rund ums Thema Feuerwerk beachten.

Die Versicherer registrieren jedes Jahr zum Jahresende eine Zunahme von Bränden – es brennt 11 000 bis 12 000 Mal häufiger. Allein für diese Feuerschäden zahlt die Assekuranz regelmäßig 29 Millionen Euro und mehr an ihre Kunden aus. Wie man Unfälle und Schäden in der Silvesternacht vermeidet – und was man tut, wenn es doch passiert ist.

Sicherheit beginnt beim Kauf

Kaufen Sie nur Ware, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüft worden ist. Geprüftes Feuerwerk erkennen Sie an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Die BAM-Identifikationsnummer, die im vergangenen Jahr noch verpflichtend in der Gebrauchsanweisung angegeben werden musste, muss seit diesem Jahr wegen neuer EU-Regeln nicht mehr zwingend auf den Knaller gedruckt werden. Die BAM hat die Feuerwerkskörper in zwei Klassen eingeteilt: Die Knaller der Klasse P2 dürfen nur von Erwachsenen gezündet werden.

Vorsicht vor Blindgängern

Kinder sollten nie unbeaufsichtigt Raketen oder Böller zünden, auch nicht die der leichteren Klasse P1. Grundsätzlich ist Böllern am Silvesterabend bis zum Neujahrstag (von 18 bis 7 Uhr) erlaubt. Auch, wenn sich viele Jugendliche erfahrungsgemäß nicht daran halten, kann es versicherungsrechtlich doch relevant werden, wenn ein Schaden außerhalb dieser Zeit entsteht. In jedem Fall verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen. Raketen sollten immer aus standsicheren Rohren oder Flaschen gezündet werden, nie aus der Hand. Zudem sollte man stets die Windrichtung beachten, Fenster und Türen geschlossen halten, damit sich keine Knaller in die Wohnung verirren. Raketen, die nicht explodiert sind, sollten niemals erneut angezündet werden. Höchste Explosionsgefahr besteht beim Trocknen oder Anwärmen von Blindgängern.

Wer den Schaden hat

Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens, die durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen. Versichert ist der Bau einschließlich

aller fest eingebauten Gegenstände. Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat (Möbel, Kleidung, Elektrogeräte) abgesichert. Ersetzt werden Schäden, die zum Beispiel durch Feuer oder Löschwasser entstehen.

Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt. Werden Autos in Brand gesetzt oder beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann. Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind Sache der Krankenversicherung.

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