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Probleme? Es gibt Hilfe für Bahnkunden.

© Kai-Uwe Heinrich

Rat und Tat: Wer bei Ärger mit Banken, Versicherungen, Versorgern und der Bahn hilft

Nicht nur beim Streit mit dem Anwalt, auch in vielen anderen Bereichen können sich Verbraucher – kostenlos – an Schlichtungsstellen wenden. Das gilt zum Beispiel für Bahnreisende, die über Ostern mit dem Staatsunternehmen unterwegs waren und Probleme hatten.

Nicht nur beim Streit mit dem Anwalt, auch in vielen anderen Bereichen können sich Verbraucher – kostenlos – an Schlichtungsstellen wenden. Das gilt zum Beispiel für Bahnreisende, die über Ostern mit dem Staatsunternehmen unterwegs waren und Probleme hatten. Sie bekommen Unterstützung von der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr.

Eine ähnliche Anlaufstelle für Flugreisende ist in Planung. Sie soll für Streitigkeiten bis maximal 5000 Euro zuständig sein.

Bei Auseinandersetzungen mit der Versicherung hilft der Ombudsmann für das Versicherungswesen. Seine Entscheidung ist bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro für die Versicherer verbindlich. Für privat Krankenversicherte gibt es eine eigene Anlaufstelle.

Auch im Bankenbereich teilen sich verschiedene Stellen die Arbeit. Für Privatbanken ist die Ombudsstelle zuständig. Bei Streitwerten bis zu 5000 Euro ist der Schlichterspruch für die Banken bindend.

Die Sparkassen haben einen eigenen Ombudsmann. Dessen Spruch ist aber weder für die Bank noch für den Kunden verbindlich. Gleiches gilt für die Schlichtungsstelle der Volks- und Raiffeisenbanken.

Beim Streit mit dem Energieversorger hilft die Schlichtungsstelle Energie. Allerdings muss der Kunde zuvor versuchen, den Fall mit dem Versorger selbst zu klären. cek/lik

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