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Wirtschaft: Ratgeber: Für Silvester-Unfälle zahlt die Versicherung nicht in jedem Fall

Wenn in der Silvesternacht wieder Millionen gen Himmel gejagt werden, dann ist dieses Vergnügen durchaus nicht immer "himmlisch". Wenn ein Feuerwerkskörper die Wohnung in Brand setzt oder eine Rakete Augen verletzt, kommt es schnell zur Ernüchterung.

Wenn in der Silvesternacht wieder Millionen gen Himmel gejagt werden, dann ist dieses Vergnügen durchaus nicht immer "himmlisch". Wenn ein Feuerwerkskörper die Wohnung in Brand setzt oder eine Rakete Augen verletzt, kommt es schnell zur Ernüchterung. Versicherungen können da hilfreich sein. Doch Vorsicht: Sie kommen nicht für jeden Schaden auf.

Hausratversicherung: Ein Tischfeuerwerkskörper hat die Einrichtung in Brand gesetzt. Bei größeren "Geschossen" könnte es Probleme mit der Versicherung geben - Stichwort: grobe Fahrlässigkeit.

Wohngebäudeversicherung: Sie hilft bei Schäden an Haus und Einrichtungsgegenständen. Doch Vorsicht: Auch hier gibt es Einschränkungen bei grober Fahrlässigkeit - zum Beispiel dann, wenn ein Hausbriefkasten als "Rampe" für einen Chinakracher gedient hat.

Private Haftpflichtversicherung: Sie zahlt, wenn ein Partygast in der Wohnung durch Feuerwerkskörper Schaden angerichtet hat, ein Knaller in einer Zuschauergruppe landet oder ein Kind ungeschickt mit Knallfröschen und Raketen hantiert hat.

Voll- oder Teilkaskoversicherung: Sie hilft, wenn Passanten Brand- oder Explosionsschäden an einem Auto angerichtet und sich unerkannt entfernt haben.

Krankenversicherung: Wegen eines "verirrten" Feuerwerkskörpers muss ein Arzt oder ein Krankenhaus aufgesucht werden. Die Krankenkasse wird sich - wenn es einen Schuldigen geben sollte - das Geld von ihm wiederholen.

Private Unfallversicherung: Sie tritt ein, wenn ein Feuerwerkskörper einen bleibenden Schaden angerichtet hat, etwa einen abgerissenen Finger. Hier könnte die Versicherung allerdings die Frage nach der "Bewusstseinsstörung" stellen: Wie viel Promille Alkohol waren im Blut?

Hundehalter-Haftpflichtversicherung: Der Hund ist ob des Krachs um ihn herum irritiert und beißt der Nachbarsfrau in die Wade. Dabei wird nicht gefragt, ob sein Besitzer alle Vorsicht hat walten lassen.

Generell gilt, urteilte vor Jahren der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: VI ZR 71/84): In der Silvesternacht muss sich jeder in der Nähe von Leuten mit Feuerwerkskörpern bewusst sein, dass nicht alle vorsichtig mit den gefährlichen Dingern umgehen. Deshalb führt eine Verletzung, die andere verursachen, nicht immer zu einem Ersatzanspruch. Es kommt - wie so oft - auf den Einzelfall an.

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