zum Hauptinhalt

Wirtschaft: RATGEBER: JAHRESWECHSEL

Jetzt wird es Zeit: Tips zum JahresendeWas Sie erledigen müssen, um sich finanzielle Vorteile zu sichern Wenn es ums Geld geht, müssen viele Termine bis zum Jahresende eingehalten werden: Bausparen: Wer noch vor dem 31.Dezember einen Bausparvertrag abschließt, kann sich alle finanziellen Vorteile wie Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Zulage in voller Höhe sichern.

Jetzt wird es Zeit: Tips zum Jahresende

Was Sie erledigen müssen, um sich finanzielle Vorteile zu sichern Wenn es ums Geld geht, müssen viele Termine bis zum Jahresende eingehalten werden: Bausparen: Wer noch vor dem 31.Dezember einen Bausparvertrag abschließt, kann sich alle finanziellen Vorteile wie Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Zulage in voller Höhe sichern. Eigenheim: Wer an einer 1995 fertiggestellten Immobilie interessiert ist, sollte den Kaufvertrag noch in diesem Jahr abschließen.Von 1998 an gilt das Objekt nämlich schon als Altbau, und der jährliche Fördergrundbetrag reduziert sich damit von maximal 5000 DM auf höchstens 2500 DM. Vermögenswirksame Leistungen (VL): Für Arbeitnehmer, die keine oder nur einen Teil der VL bekommen, gilt: Sie können die Differenz zum Höchstbetrag von 936 DM vor dem 31.Dezember dieses Jahres aus ihrem Gehalt vom Arbeitgeber auf den Bausparvertrag überweisen lassen, damit ihnen die volle Arbeitnehmer-Sparzulage nicht entgeht. Wohnungsbauprämie: Wer im Laufe des Jahres 1997 weniger als 1000 DM (Alleinstehende) bzw.2000 DM (Verheiratete) auf seinem Bausparkonto angespart hat, sollte den fehlenden Betrag bis Ende des Jahres überweisen, um noch in den Genuß der vollen Wohnungsbauprämie zu kommen. Modernisierungskosten: Noch bis zum 31.Dezember können Erhaltungsaufwendungen für Eigenheime als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.Grundlage ist die sogenannte Übergangsregelung nach Paragraph 52 Abs.21 Satz 2 Einkommensteuergesetz.Bei noch laufenden Finanzierungen von Modernisierungsmaßnahmen sollten Sie prüfen, ob Sie die Modernisierung nicht noch in dieses Jahr hineinverlegen.Auch vor dem 31.Dezember anfallende Vorfälligkeitsentschädigungen sind als Werbungskosten absetzbar.TIM KÖHLER

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false