zum Hauptinhalt

Recht auf Urlaub: Der Chef redet mit

Wer Urlaub nehmen will, muss das frühzeitig anmelden. Was Arbeitnehmer beachten sollten.

Die Art und Weise

Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub selbst geltend machen. „Meistens geschieht das, indem sie sich in einen Urlaubskalender eintragen“, erklärt der Arbeitsrechtler beim DGB, Jean Abel. Der Arbeitgeber habe dann den Urlaub nach den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers zu gewähren.

Die Ausnahmen

Der Arbeitgeber kann verlangen den Urlaub zu verschieben, ihn anderweitig festgelegen oder gar verweigern, wenn „dringende betriebliche Belange“ dagegensprechen, wenn Urlaubswünsche von Kollegen aus sozialen Gründen, etwa schulpflichtigen Kindern, Vorrang haben, oder es Betriebsferien gibt.

Der Zeitrahmen

Wann der Urlaub beantragt werden muss, hängt vom Betrieb ab. Manche wollen eine komplette Urlaubsplanung schon im Vorjahr haben, anderen reicht es am Vortag. Gibt es Konflikte, müssen Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht die Klärung suchen. Ohne „Gewährung“ dürfen sie aber nicht in den Urlaub gehen. juj

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false