zum Hauptinhalt

RECHT AUF DIALOG: RECHT AUF DIALOG

Ein Mitarbeiter hat kein grundsätzliches Recht auf ein Gespräch. Er kann es nur dann rechtlich einfordern, wenn das Unternehmen einen Betriebsrat hat und in seinem Arbeitsvertrag Zielvereinbarungen festgehalten sind.

Ein Mitarbeiter hat kein grundsätzliches Recht auf ein Gespräch. Er kann es nur dann rechtlich einfordern, wenn das Unternehmen einen Betriebsrat hat und in seinem Arbeitsvertrag Zielvereinbarungen festgehalten sind. „Ist das nicht der Fall, kann er nur versuchen, seinen Vorgesetzten mit Argumenten zu überzeugen und ihm klar machen, dass auch er davon profitiert, wenn ein Austausch über die Arbeitsinhalte, die Zufriedenheit und andere Themen im betrieblichen Alltag geführt wird“, rät die Arbeitsrechtlerin, Jutta Glock. Weigert sich der Chef, obwohl es einen Betriebsrat gibt, kann sich der Beschäftigte beim Betriebsrat beschweren, der dann beim Arbeitgeber ein Gespräch erwirken kann. Doch das führt wohl kaum zu einem konstruktiven Austausch. Bha

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false