Rechts-Frage : Abgeltungsteuer für Immobilien?

10.12.2007 00:00 UhrVon an Wolfgang Wawro

Wolfgang Wawro ist Steuerberater und erklärt wann die Abgeltungssteuer auch bei Immobilien greift.

Ich will eine Immobilie verkaufen. Meine Steuerberaterin hat mir gesagt, ab 2008 müsste ich auf alle Veräußerungsgewinne 25 Prozent Spekulationsteuer zahlen. Stimmt das?

Offenbar liegen hier gleich zwei Missverständnisse vor, die ich gern geradebiegen möchte. Die Aussage Ihrer Steuerberaterin über „alle Veräußerungsgewinne“ bezieht sich sicher auf den Bereich des Wertpapiervermögens, nicht aber auf Immobilien. Zudem gilt die Neuregelung nicht ab 2008, sondern erst ab 2009.

Grundlage des neuen Steuerrechts ist das Unternehmensteuerreformgesetz 2008. Dieses enthält mit der Einführung einer Abgeltungsteuer ab 2009 Änderungen, die die Besteuerung privater Kapitalerträge und bestimmter Veräußerungsgewinne betreffen.

Für private Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen und Investmenterträge wird eine Abgeltungsteuer eingeführt.

Die jetzt noch geltende Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne aus privaten Wertpapiergeschäften nach Ablauf der Einjahresfrist wird abgeschafft, und die Veräußerungsgewinne unterliegen auch der Abgeltungsteuer. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Wie der Name schon sagt, hat diese Steuer grundsätzlich Abgeltungswirkung, das heißt, die Steuer auf die Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne wird gänzlich abgegolten und braucht nicht mehr in der Einkommensteuererklärung aufgeführt werden. Die Abgeltungsteuer gilt für alle Kapitalerträge, die dem Anleger nach dem 31. Dezember 2008 zufließen, beziehungsweise für private Veräußerungsgeschäfte mit einem Anschaffungsvorgang nach dem 31. Dezember 2008. Leider gibt es viele Sonderregelungen, die die Vereinfachung der Abgeltungswirkung einschränken.

Für Gewinne aus Immobilienverkäufen gilt die Abgeltungsteuer jedenfalls nicht. Hier bleibt es bei der derzeitigen Regelung. Das heißt, solche Gewinne bleiben auch weiterhin steuerfrei, wenn die Immobilie mehr als zehn Jahre in Ihrem Eigentum stand oder es sich um eine eigen genutzte Immobilie handelt. Nur bei einer kürzeren Haltedauer als zehn Jahre handelt sich um ein privates, steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft gemäß Paragraf 23 Einkommensteuergesetz, das dem individuellen Einkommensteuersatz zwischen 15 und 45 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer unterliegt. Foto: Kai-Uwe Heinrich

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