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RECHTS Frage: an Eva Klaar Verbraucherzentrale Berlin

Preiserhöhungen vor Reiseantritt?

Ich habe Ende März eine Pauschalreise in die Dominikanische Republik gebucht, die Anfang Juli stattfinden soll. Jetzt habe ich Post vom Veranstalter bekommen, dass die Reise wegen der gestiegenen Treibstoffpreise teurer wird. Muss ich das akzeptieren? Oder kann ich darauf bestehen, zum alten Preis zu reisen?

Preiserhöhungen nach Vertragsschluss sind grundsätzlich unzulässig. Nur in ganz engen Grenzen kann eine Nachforderung erhoben werden. Zulässige Erhöhungsfaktoren sind: Beförderungskosten, Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, Einreisegebühren und Luftsicherheitskosten oder Wechselkursänderungen.

Der in der Reisebestätigung enthaltene Reisepreis kann aber nur dann erhöht werden, wenn der Vertrag einen Änderungsvorbehalt in den Allgemeinen Reisebedingungen enthält. Hier müssen bereits genaue Angaben enthalten sein, wie der neue Preis berechnet wird.

Der Reiseveranstalter muss also im Einzelnen darlegen, wie sich die beispielsweise im Reisepreis einkalkulierten Beförderungskosten durch die Kerosinpreissteigerung konkret erhöht haben. Das Gleiche gilt, wenn der Reiseveranstalter behauptet, infolge einer Wechselkursänderung müsse er auf einmal wesentlich mehr für das Hotel bezahlen.

Sie müssen eine Preiserhöhung jedoch nicht in jedem Fall und in beliebiger Höhe über sich ergehen lassen.

Eine Preiserhöhung ist ausgeschlossen, wenn zwischen Reisevertragsschluss (Datum der Reisebestätigung) und Reiseantritt weniger als vier Monate liegen.

Beträgt die Erhöhung mehr als fünf Prozent, besteht das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

Wird die Preiserhöhung erst wenige Tage vor Urlaubsbeginn mitgeteilt, ist sie – gleich aus welchem Grund – unzulässig. Ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn darf keine Preiserhöhung mehr verlangt werden.

Da zwischen Ihrem Vertragsschluss und dem Reisebeginn weniger als vier Monate liegen, ist die geltend gemachte nachträgliche Preiserhöhung unzulässig. Teilen Sie dies Ihrem Reiseveranstalter nachweisbar mit. Sie können Ihre Reise also zum vertraglich vereinbarten Reisepreis antreten. Foto: Thilo Rückeis

an Eva Klaar

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