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RECHTS Frage: an Marcus Mollnau Präsident der Rechtsanwaltskammer

Kurzer Prozess für Arme?

Ich habe gelesen, dass die Bundesregierung die Prozesskostenhilfe einschränken will. Ich beziehe Hartz IV und liege seit längerem mit dem Job-Center im Clinch. Einen Prozess kann ich mir von meinem Geld nicht leisten. Kann es sein, dass ich künftig alles hinnehmen muss, bloß weil ich keinen Anwalt zahlen kann?

Der Bundestag berät zur Zeit über einen Gesetzentwurf zur Änderung von Prozesskosten- und Beratungshilfe. Nach der Gesetzesbegründung soll dadurch der Missbrauch erschwert werden. Allerdings gehen die Vorschläge deutlich zu weit.

Deswegen hat sich auch die Rechtsanwaltskammer Berlin im laufenden Gesetzgebungsverfahren beispielsweise gegen ein nachträgliches Beschwerderecht der Staatskasse gegen die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ausgesprochen. Zudem fordern wir unter anderem, dass in Ehescheidungsverfahren auch weiterhin jede Partei eine Anwältin oder einen Anwalt beigeordnet bekommen kann, wenn die Voraussetzungen für den Bezug von Prozesskostenhilfe vorliegen, und dass das Bewilligungsverfahren nicht durch Erörterungstermine vor dem Gericht verzögert wird.

Für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen soll es nach dem Gesetzentwurf keine Veränderungen bei der Eigenbeteiligung geben. Allerdings haben wir uns in einem parallelen Gesetzgebungsverfahren über die Gebühren der Anwaltschaft gegen die geplante Verschlechterung der Vergütung im Sozialrecht gewandt. Denn dann würde es für die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wirtschaftlich immer schwieriger, etwa für Hartz-IV-Empfänger Gerichtsverfahren zu übernehmen.

Unsere Bemühungen sollen gewährleisten, dass auch weiterhin jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit erhält, unabhängig von der Einkommenslage seine bestehenden Rechte durchzusetzen. Foto: promo

an Marcus Mollnau

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