zum Hauptinhalt

RECHTS Frage: an Marcus Mollnau Präsident der Rechtsanwaltskammer

Können Arme nicht mehr klagen?

Ich habe gehört, dass es im kommenden Jahr für Menschen, die wenig Geld haben, schwieriger werden soll, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zu erhalten. Stimmt das?

Leider muss ich antworten: ja und nein! Am 1. Januar 2014 wird das neu gefasste Beratungshilfe- und Prozesskostenhilferecht nach langwierigen Auseinandersetzungen in Kraft treten. In diesem Bereich sind die Ausgaben gestiegen, so dass die Bundesländer weitreichende Sparpläne vorgelegt hatten. Diese hätten vielen Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zum Recht versperrt, so dass zahlreiche Verbände, unter anderem auch die Rechtsanwaltskammern, die Sparpläne deutlich kritisiert und erreicht haben, dass die Neuregelung nicht so scharf ausgefallen ist.

Die Gerichte können die wirtschaftliche Situation der Menschen, die Prozesskostenhilfe (PKH) oder Beratungshilfe beantragen, in Zukunft genauer überprüfen. Dies macht die Verfahren aufwendiger. Der Eigenanteil der Mandantin oder des Mandanten für die Beratungshilfe ist schon jetzt von zehn auf 15 Euro erhöht worden.

Andererseits ist es ab 2014 für einen PKH- und den Beratungshilfeberechtigten zulässig, mit der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, so dass in diesen Fällen das Anwaltshonorar (Gerichtskosten oder Verwaltungskosten dürfen davon nicht erfasst sein) nur bei Erfolg fällig wird. Dies ist ansonsten nur in Ausnahmefällen möglich. Darüber hinaus ist es den Anwälten bei beratungshilfeberechtigten Mandanten nun erlaubt, ohne weitere Voraussetzungen „pro bono“, also unentgeltlich, zu arbeiten. Foto: promo

an Marcus Mollnau

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false