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RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung Bund

Gibt es noch den Rentenausweis?

Vor kurzem habe ich eine Lehre begonnen. Mein Chef wollte gleich meinen Sozialversicherungsausweis haben. Meine Krankenkasse hat aber gesagt, einen Sozialversicherungsausweis gebe es nicht mehr. Ich bin verwirrt. Wer hat recht, und was soll ich tun?

Mit dem Einstieg in die gesetzliche Rentenversicherung bekommen Sie eine Versicherungsnummer zugeteilt.

Seit Anfang vergangenen Jahres erhalten Berufsanfänger hierzu kein eigenständiges Dokument im klassischen Ausweisformat mehr. Vielmehr wird seitdem jeder Arbeitnehmer bei seinem Jobstart in einem Begrüßungsschreiben im Din-A4-Format von der Deutschen Rentenversicherung hierüber informiert. Der Sozialversicherungsausweis ist zusammen mit der Rentenversicherungsnummer Bestandteil dieses Begrüßungsschreibens und, wenn Sie so wollen, seitdem Ausweis im weiteren Sinne.

Die in dem Schreiben mitgeteilte Rentenversicherungsnummer ist das wichtigste Ordnungsmerkmal für Ihre gesetzliche Rentenversicherung. Unter dieser Nummer wird beispielsweise Ihr individuelles Rentenversicherungskonto geführt. Auf dem Rentenversicherungskonto werden alle von Ihnen zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten vermerkt – beispielsweise Ihre Beitragszeiten als Arbeitnehmer, Kindererziehungszeiten, Krankheits-, Schwangerschafts- und Arbeitslosigkeitszeiten. Die rentenrechtlichen Zeiten wiederum sind unter anderem für die spätere Rentenberechnung wichtig.

Sicherlich interessant zu wissen ist, wie sich Ihre Rentenversicherungsnummer im Einzelnen zusammensetzt. Hinter der Nummer verbirgt sich folgende Struktur: Die ersten zwei Ziffern sind die Bereichsnummer des Versicherungsträgers, der Ihre Versicherungsnummer vergeben hat – zum Beispiel die 25 für die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg. Im zweiten Ziffernblock finden Sie dann Ihr Geburtsdatum im Format Tag/Monat/Jahr. Der danach folgende Buchstabe ist der Anfangsbuchstabe Ihres Geburtsnamens. Zur Unterscheidung Mann/Frau werden Serienziffern vergeben. Dies sind die zwei danach folgenden Zahlen. Den Abschluss bildet eine Prüfziffer.

Wenn Sie noch kein Begrüßungsschreiben mit Ihrer Rentenversicherungsnummer zugesandt bekommen haben, sollten Sie sich mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzen. Gleiches gilt, wenn Ihr bereits vorhandenes Dokument verloren geht, beschädigt wird oder sich Ihre persönlichen Daten ändern.

Sie können aber auch mit der Deutschen Rentenversicherung Kontakt aufnehmen. Das geht entweder telefonisch unter der kostenlosen Servicetelefonnummer 0800-10004800 oder unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet. Ihre Rentenversicherungsnummer finden Sie im Übrigen in der Regel oben links auf allen Schreiben und Bescheiden, die Sie von der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Foto: promo

an Stefan Braatz

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