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RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung Bund

Mehr Rente für Auslandseinsätze.

Mein Sohn hat sich als Wehrdienstleistender für einen Auslandseinsatz der Bundeswehr gemeldet. Unabhängig von allem anderen, das mich in diesem Zusammenhang beschäftigt, hätte ich gern gewusst, ob das wenigstens seine spätere Rente aufbessert.

Als Wehrdienstleistender ist Ihr Sohn rentenversicherungspflichtig. Für diese Zeit werden für ihn sowieso schon Rentenbeiträge vom Bund an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt. Über die Wehrdienstzeit ergeht eine maschinelle Entgeltmeldung von der Bundeswehr an die Rentenversicherung, die dort als Beitragszeit in seinem Versicherungsverlauf dargestellt wird.

Wenn Ihr Sohn im Rahmen seines Wehrdienstes an einem Auslandseinsatz teilnimmt, können seinem Rentenversicherungskonto darüber hinaus weitere Rentenbeiträge gutgeschrieben werden: Denn nach dem im Dezember 2011 in Kraft getretenen „Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz“ können rentenversicherungspflichtige Wehrdienstleistende für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung Zuschläge an Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Das gilt unabhängig davon, ob diese besondere Auslandsverwendung im Rahmen der KFOR, Isaf oder unter einem anderen Oberkommando erfolgt. Ausschlaggebend ist vielmehr die besondere Gefährdungslage in den Einsatzgebieten. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang es sich um eine besondere Auslandsverwendung handelt, trifft die Bundeswehr.

Voraussetzung für die Zuschläge ist, dass seit dem 1. Dezember 2002 mindestens 180 Tage an besonderer Auslandsverwendung zurückgelegt wurden. Dabei sind nur die Auslandseinsätze zu berücksichtigen, die selbst jeweils ununterbrochen mindestens 30 Tage gedauert haben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sind Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung zu gewähren, wenn diese ebenfalls insgesamt mindestens ununterbrochen 30 Tage angedauert hat. Frühester Zeitpunkt, ab dem Zuschläge gutgeschrieben werden können, ist der 13. Dezember 2011, das Inkrafttreten des Gesetzes. Für davor liegende Zeiten können keine Zuschläge gewährt werden.

Die entsprechenden Zeiträume werden der Rentenversicherung ebenfalls maschinell übermittelt, sobald die notwendigen Verfahren eingerichtet sind. Die Teilnehmer an den besonderen Auslandsverwendungen erhalten eine Bescheinigung. Ein gesonderter Antrag bei der Rentenversicherung ist daher nicht erforderlich. Ihrem Sohn steht es aber frei, sich vorab mit dem Kreiswehrersatzamt oder der Wehrbereichsverwaltung in Verbindung zu setzen. Die letztliche Ermittlung der Zuschläge erfolgt im Rahmen einer Rentenauskunft oder einer Rentenberechnung und wird gesondert ausgewiesen. Jeder volle Monat Auslandsverwendung steigert die Rente um etwas mehr als fünf Euro zusätzlich. Bei einem Jahr Auslandseinsatz steigt also die Monatsrente um rund 60 Euro.Foto: promo

an Stefan Braatz

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