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RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung Bund

Wie sind Rentner krankenversichert?

Ich bin angestellt und freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Mein Gehalt liegt momentan über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Mitte 2013 will ich in Rente gehen. Mein monatliches Einkommen wird sich dann aus einer Rente von der Rentenversicherung (1660 Euro) und einer Betriebsrente aus der Zusatzversorgung (340 Euro) zusammensetzen. Weitere Einkünfte habe ich nicht. Wie werde ich krankenversichert sein und was kostet das?

Eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) kommt nur dann zustande, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Berufslebens mindestens zu neun Zehnteln bei einer gesetzlichen Kasse versichert waren. Dabei ist es unerheblich, ob Sie pflichtversichert waren, etwa als Arbeitnehmer, oder freiwillig, zum Beispiel als „höherverdienender Angestellter“ – so wie jetzt. Die KVdR ist keine eigenständige gesetzliche Krankenversicherung, sondern wird von der von Ihnen gewählten Krankenkasse durchgeführt. Die Beiträge zur Krankenversicherung errechnen sich nach dem bundeseinheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt ab Januar 2013 einheitlich 2,05 Prozent.

Falls Sie Pflichtmitglied in der KVdR werden sollten, werden Sie aus den von Ihnen angegebenen Einkünften ab Rentenbeginn folgende Beiträge zu zahlen haben: Für die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beläuft sich Ihr Anteil am Krankenversicherungsbeitrag auf 136,12 Euro. Sie selbst zahlen nämlich nur 8,2 Prozent Ihrer Bruttorente als Eigenanteil für die Krankenversicherung. Den verbleibenden Anteil von 7,3 Prozent übernimmt der Rentenversicherungsträger. Von Ihrer Rente werden zudem als Beitrag zur Pflegeversicherung 34,03 Euro fällig. Am Beitrag zur Pflegeversicherung beteiligt sich die Rentenversicherung allerdings nicht.

Auf Ihre Betriebsrente zahlen Sie 52,70 Euro Krankenversicherung. Diesen Beitrag müssen Sie in voller Höhe allein tragen. Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung aus der Betriebsrente ist 6,97 Euro. Sind Sie kinderlos, erhöhen sich die Pflegebeiträge jeweils noch um weitere 0,25 Prozentpunkte. Die Beiträge werden vom Rentenversicherungsträger und der Zahlstelle der Zusatzversorgung jeweils bei der Auszahlung einbehalten und an den Gesundheitsfonds abgeführt.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung in der KVdR nicht und bleiben Sie weiterhin freiwilliges Mitglied der Krankenkasse, müssen Sie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung allein aufbringen und an Ihre Kasse zahlen. Auf Antrag zahlt Ihnen jedoch der Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von 7,3 Prozent der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Ergebnis ist die Beitragsbelastung für Sie selbst bei einer freiwilligen Mitgliedschaft also genauso hoch wie bei einer Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner. Foto: promo

an Stefan Braatz

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