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RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung Bund

Rentenabschläge zurückkaufen?

Nächstes Jahr werde ich Rentner. In der letzten Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung lese ich, dass ich wegen meines drei Jahre früheren Beginns fast elf Prozent weniger Rente bekomme. Kann ich diese Abschläge irgendwie ausgleichen?

Gesetzlich haben Sie die Möglichkeit, eine eventuelle Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente durch die Zahlung von Beiträgen in die Rentenversicherung auszugleichen. Damit können Sie den Verlust, der Ihnen durch den vorzeitigen Renteneintritt entsteht, beseitigen und bekommen den vollen Betrag ausgezahlt.

Um alles besser einschätzen und entsprechend disponieren zu können, rechnet Ihnen Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger aus, was ein Ausgleich der Rentenabschläge durch eine Einzahlung auf Ihr Rentenversicherungskonto kostet. Die Höhe des für den Ausgleich der Rentenminderung nötigen Beitragsaufwandes ist dabei abhängig vom Durchschnittsverdienst im jeweiligen Jahr (2013: rund 34 000 Euro), dem Beitragssatz zur Rentenversicherung (derzeit 18,9 Prozent) und dem Prozentsatz, um den die Rente möglicherweise gekürzt wird.

In Ihrem Fall beträgt die Rentenminderung für drei Jahre des vorzeitigen Rentenbeginns 10,8 Prozent (3,6 Prozent für jedes Jahr). Nach einer bestimmten gesetzlichen Formel errechnet sich daraus Ihr Beitragsaufwand zum Ausgleich der Rentenminderung. Nachfolgend drei Berechnungsbeispiele: Bei einer Bruttorente von 750 Euro im Monat und einem Jahr vorzeitigem Rentenbeginn (Rentenminderung 3,6 Prozent oder 27 Euro) müssten zum vollen Ausgleich der Rentenminderung etwas über 6400 Euro in die Rentenversicherung eingezahlt werden. Bei 1000 Euro Rente und zwei Jahren vorzeitigem Rentenbeginn (Minderung 7,2 Prozent oder 72 Euro) sind rund 17 800 Euro aufzuwenden. Wollen Sie bei einer Rente von 1250 Euro monatlich drei Jahre früher in Rente, können 135 Euro Rentenminderung (10,8 Prozent) durch rund 34 700 Euro ausgeglichen werden. Überschlagsmäßig amortisieren sich die Zahlungen demnach rein rechnerisch nach rund 22 Jahren. Dabei sind künftige Rentenanpassungen noch gar nicht berücksichtigt, so dass sich der Ausgleich der Rentenminderung durchaus schon zu einem früheren Zeitpunkt ausgezahlt haben kann.

Zur Beurteilung, ob sich ein früher Rentenbeginn „lohnt“, folgender Gedanke: Zwar ist ein vorzeitiger Renteneintritt in der Regel mit Rentenabschlägen behaftet. Und die bisher erworbene Rentenanwartschaft steigt nicht weiter an, da keine Beitragszahlungen, etwa für drei Beschäftigungsjahre mehr, hinzukommen. Allerdings bekommen Sie durch den frühestmöglichen Rentenbeginn länger beziehungsweise früher etwas aus Ihren Einzahlungen in die Rentenversicherung heraus – in Ihrem Fall für drei Jahre. Unter dem Gesichtspunkt kann ein früherer Renteneintritt durchaus Sinn machen. Foto: promo

an Stefan Braatz

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