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RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung Bund

Kann mein Kind zur Kur?

Mein zehnjähriger Sohn leidet unter Asthma. Unser Kinderarzt hat uns deswegen eine Reha empfohlen. Gibt es diese auch von der Rentenversicherung? Und wie ist der Weg dorthin?

Auch für Kinder und Jugendliche mit chronischen Krankheiten kann eine stationäre Kinderrehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung angezeigt sein. Hiermit soll die Leistungsfähigkeit des Kindes in Schule und Alltag wiederhergestellt oder verbessert werden. Übergeordnetes Ziel der Kinder- und Jugendlichenrehabilitation der Rentenversicherung ist dabei stets ein nachhaltiger Einfluss auf eine spätere Erwerbsfähigkeit sowie eine Sicherung der Lebensqualität. Um eine Kinderreha zu erhalten, müssen bestimmte medizinische Gründe vorliegen. Außerdem müssen Sie als Elternteil sogenannte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen.

Aus medizinischer Sicht ist eine Reha-Leistung für Ihr Kind angebracht, wenn es erheblich erkrankt ist, aber die Chance besteht, dass die gefährdete oder beeinträchtigte Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann und dies positive Auswirkungen auf eine spätere Erwerbsfähigkeit hat. Indiziert ist eine Kinderreha insbesondere bei Erkrankungen der Atemwege, etwa Asthma, aber auch bei Erkrankungen der Haut, des Stoffwechsels, des Bewegungsapparates sowie bei Allergien und neurologischen Erkrankungen. Eine Reha für Kinder und Jugendliche kann von der Rentenversicherung nicht erbracht werden bei akuten oder Infektionskrankheiten, Sprachentwicklungsverzögerungen oder vorübergehenden Episoden.

Weitere Voraussetzung für einen Rehabilitationsanspruch Ihres Kindes ist, dass es nicht bereits selbst rentenversichert ist und Sie als Elternteil entweder in den letzten zwei Jahren vor dem Rehabilitationsantrag für mindestens sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben oder bei Ihnen zum Zeitpunkt des Antrages die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist. Erhalten Sie bereits Alters- oder Erwerbsminderungsrente, reicht dies aus.

In der Regel dauert eine Kinderrehabilitation vier Wochen. Wenn es medizinisch notwendig ist, kann die Maßnahme verlängert werden. Verpflegung und Unterkunft des Kindes, die Übernahme der Reisekosten und auch Nebenkosten, die beispielsweise für eine Begleitperson entstehen können, sind in den Leistungen inbegriffen. Betreut wird Ihr Kind von einem Reha-Team aus Ärzten, Psychologen, Therapeuten, Pädagogen sowie Pflegekräften. Damit Schüler so wenig Stoff wie möglich versäumen, erhalten sie in der Reha-Einrichtung Unterricht in den Hauptfächern. Dabei arbeiten sie möglichst mit dem Lehrmaterial der Heimatschule. Jugendliche erhalten erforderlichenfalls eine Berufsberatung. Eine Kinderreha muss beantragt werden. Dem Antragsvordruck fügen Sie bitte einen Befundbericht vom behandelnden Arzt – etwa dem Kinderarzt – bei. Foto: promo

an Stefan Braatz

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