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RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung Bund

Was ist eine Erziehungsrente?

Seit einigen Jahren bin ich geschieden und erziehe meine minderjährigen Kinder allein. Mein Ex-Ehepartner ist vor kurzem gestorben. In dem Zusammenhang habe ich von der „Erziehungsrente“ gehört. Was ist denn das?

Wie die Bezeichnung bereits andeutet, gibt es eine Rentenleistung von der Deutschen Rentenversicherung, die in Zusammenhang mit einer Erziehungsleistung steht. Die Erziehungsrente soll helfen, dass sich geschiedene Mütter oder Väter auch nach dem Tod des Ex-Ehegatten – weiter – verstärkt um die Erziehung ihrer Kinder kümmern können. Anspruch auf Erziehungsrente besteht, wenn Ihre Ehe nach Juni 1977 geschieden wurde, Ihr früherer Ehegatte verstorben ist, Sie (wenigstens) ein eigenes Kind oder ein Kind Ihres geschiedenen Ehepartners erziehen, welches unter 18 Jahre alt ist, und Sie nicht wieder geheiratet haben.

Anders als eine Witwen- oder Witwerrente ist die Erziehungsrente eine Leistung aus Ihrer eigenen Versicherung. Sie wird nicht aus den Zeiten Ihres geschiedenen Partners „abgeleitet“, sondern Sie selbst müssen die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren bis zum Tod Ihres Exmannes oder Ihrer Exfrau erfüllt haben. Kindererziehung zählt unter Umständen bei der Mindestversicherungszeit in bestimmtem Umfang mit. Neben der Erziehungsrente ist auch die Zahlung einer (Halb-)Waisenrente an Ihre Kinder möglich, sofern ein unterhaltsverpflichteter Elternteil verstorben ist.

Die Erziehungsrente entspricht in ihrer Höhe in der Regel der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wie bei einer Hinterbliebenenrente an Witwen und Witwer wird Ihr eigenes Einkommen angerechnet, sofern es einen Freibetrag von derzeit 742,90 Euro monatlich (bei einem Wohnsitz in den alten Bundesländern) oder von aktuell 679,54 Euro im Monat (in den neuen Ländern) übersteigt. Der jeweilige Freibetrag erhöht sich zusätzlich für jedes waisenrentenberechtigte Kind um 157,58 Euro (alte Länder), bei Wohnsitz in den neuen Ländern um 144,14 Euro. Bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt werden in bestimmten Fällen unter anderem Einkommen aus einer Beschäftigung, Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit, Arbeitslosen- und Krankengeld, aber auch Renten der Rentenversicherung, Betriebsrenten oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Zinsen.

Wie alle Rentenleistungen muss auch eine Erziehungsrente beantragt werden. Diese wird dann ab dem ersten Kalendermonat nach dem Tod des geschiedenen Partners gezahlt. Gegebenenfalls auch rückwirkend, sofern Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten nach seinem Tod stellen. Versäumen Sie diese Frist, wird Ihnen die Rente vom Antragsmonat an gezahlt. Die Rente endet mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen entfallen. Also zum Beispiel, wenn Sie erneut heiraten oder die Kindererziehung endet – Ihr jüngstes Kind also volljährig wird. Oder dann, wenn Sie Ihre Regelaltersgrenze erreichen. Foto: promo

an Stefan Braatz

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