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RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung

Warum steigt die Rente im Juli?

Ich bin Rentner und möchte gern wissen, wie sich die anstehende Rentenanpassung zusammensetzt.

Die Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt regelmäßig zum 1. Juli des Jahres. Die Höhe der Anpassung orientiert sich dabei im Wesentlichen an der Lohn- und Gehaltsentwicklung der Arbeitnehmer. Zudem wirken weitere Elemente wie der „Riester-“ und der „Nachhaltigkeitsfaktor“ mit. Gerechnet wird für die alten und die neuen Bundesländer getrennt. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Sozialgesetzbuch (SGB VI).

Die Veränderung der Renten wird nicht etwa dadurch vorgenommen, dass der bisherige Rentenbetrag mit einem bestimmten Prozentsatz malgenommen wird. Vielmehr werden der aktuelle Rentenwert und der aktuelle Rentenwert (Ost), beides Bestandteile der Rentenformel, um bestimmte Prozentwerte erhöht. Den aktuellen Rentenwert oder aktuellen Rentenwert (Ost) zu Beginn Ihrer Rente finden Sie unter anderem auf der Anlage eins Ihres Rentenbescheides. Bis zum 30. Juni beläuft sich der aktuelle Rentenwert auf 28,07 Euro. Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt bis dahin 24,92 Euro.

Daten des Statistischen Bundesamtes stellen eine für die Rentenanpassung wichtige Zahlengrundlage über die Veränderung der Löhne und Gehälter der Beschäftigten dar. Weil die Rentenanpassung aber allein die Entwicklung der rentenversicherungspflichtigen Entgelte widerspiegeln soll, werden aus diesen Werten diejenigen Verdienste herausgerechnet, für die keine Rentenbeiträge gezahlt wurden – zum Beispiel die Bezüge von Beamten oder Verdienste über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Für die nächste Rentenanpassung errechnet sich danach eine Lohnsteigerung von 4,32 Prozent für die neuen Bundesländer und 1,5 Prozent für die alten Bundesländer.

Weitere Bestandteile der Rentenanpassungsformel sind etwa der „Beitragssatzfaktor“, der die Entwicklung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung berücksichtigt: Ein sinkender Beitragssatz, wie zum Beispiel zu Beginn der Jahre 2012 und 2013, wirkt sich positiv auf die Rentenanpassung im jeweiligen Folgejahr aus. Der „Riester-Faktor“, der die Aufwendungen der Versicherten zum Aufbau ihrer zusätzlichen Altersvorsorge beinhaltet, wirkt dämpfend auf die Rentenanpassung. Mit dem „Nachhaltigkeitsfaktor“ in der Anpassungsformel wird das Zahlenverhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern bei der Rentenanpassung berücksichtigt. Sinkt die Zahl der Beitragszahler gegenüber der der Rentner, senkt dies den Anpassungswert.

Im Ergebnis aller Berechnungsschritte steigt der aktuelle Rentenwert in den alten Bundesländern zum 1. Juli 2013 um 0,25 Prozent auf 28,14 Euro. In den neuen Bundesländern erhöht er sich um 3,29 Prozent auf 25,74 Euro. Über die veränderten Beträge werden die Rentner ab Mitte Juni per Post informiert.Foto: promo

an Stefan Braatz

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