zum Hauptinhalt

RECHTS Frage: an Susanne Meunier Finanztest (Stiftung Warentest)

Betriebsrenten auch bei Insolvenz?

Von meinem früheren Arbeitgeber erhalte ich eine Betriebsrente. Jetzt zeichnet sich ab, dass dieser insolvent werden könnte. Muss ich irgendetwas unternehmen?

Sollte Ihre ehemalige Firma wirklich zahlungsunfähig werden, bekommen Sie Ihre Betriebsrente künftig vom Pensionssicherungsverein (PSVaG) in Köln. Er zahlt ab der Insolvenz einer Firma deren Renten an die ehemaligen Mitarbeiter aus und später auch künftig erst beginnende Renten an jetzt noch jüngere Leute. Überwies eine Firma ihre Betriebsrenten in der letzten Zeit vor dem Insolvenzantrag nicht mehr regelmäßig, übernimmt der PSVaG Renten auch rückwirkend, allerdings nur für bis zu zwölf Monate.

Ein Insolvenzverwalter ist verpflichtet, dem PSVaG die Namen und Rentenhöhen aller Mitarbeiter mit unverfallbarem Rentenanspruch des zahlungsunfähigen Unternehmens mitzuteilen. Sie als Rentner haben natürlich einen unverfallbaren Anspruch. Jüngere Leute müssen dafür mindestens 30 Jahre alt sein und seit fünf Jahren eine Versorgungszusage haben. Bei Zusagen ab 2009 reicht ein Lebensalter von 25 Jahren sowie eine Versorgungszusage seit drei Jahren. Selbst Angespartes ist bei Betriebsrenten vom ersten Tag an unverfallbar.

Da der Insolvenzverwalter die Meldung ohnehin macht, müssen Sie nicht selbst aktiv werden. Der Pensionssicherungsverein wird sich irgendwann an Sie wenden und Ihnen mitteilen, ab wann sie wieder mit einer regelmäßigen Zahlung Ihrer Betriebsrente rechnen können. Stellt Ihre Firma die Zahlung der Rente schon vorher ein, sollten Sie den PSVaG aber vorsorglich schon einmal darüber informieren. Telefonisch erreichen Sie ihn unter 0221/93 65 90, per E-Mail unter info@psvag.de. Der PSVag zahlt zuverlässig. Er erhöht Ihre Betriebsrente aber nicht mehr. Foto: promo

an Susanne Meunier

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false