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RECHTS Frage: an Susanne Meunier Finanztest (Stiftung Warentest)

Jetzt raus aus der Versicherung?

Ich habe gehört, dass die Lebensversicherer ihre Kunden bald nicht mehr an den Kursgewinnen beteiligen müssen, die sie mit festverzinslichen Wertpapieren erzielen. Meine Versicherung läuft bald aus. Soll ich sie jetzt noch kündigen, um die Überschüsse voll mitzunehmen?

Die neue, für die Versicherungsunternehmen günstigere Regelung, die Sie ansprechen, gilt, wenn sie so kommt, ab dem 21. Dezember 2012. Vorausgesetzt, der Bundesrat stimmt an diesem Freitag zu. Die Lebensversicherer müssten dann nicht mehr jeden Kunden an den sogenannten Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere beteiligen. Kommt das Gesetz unverändert, bekommen viele Sparer nichts mehr von dem Wertzuwachs ab, den ein Versicherer erzielen kann, wenn er mit dem Geld seiner Kunden festverzinsliche Wertpapiere kauft, für die er bei einem Verkauf dieser Papiere mehr herausbekäme. Es gibt aber inzwischen viele Proteste, auch innerhalb der CDU. Vielleicht wird die für Lebensversicherungskunden ungünstige Neuregelung noch einmal abgeschwächt.

Die Versicherer sind übrigens erst seit 2008 verpflichtet, ihren Kunden von dem Mehrwert aus Reserven überhaupt etwas abzugeben. Sie müssen das auch nur bei Vertragsende tun, ob regulär oder durch Kündigung, und nur zu 50 Prozent. An schlummernden Buchgewinnen aus Aktien und Immobilien sollen Kunden weiter beteiligt werden, auch, wenn das Gesetz so kommt wie geplant. Der Großteil der Kapitalanlage läuft bei Lebensversicherern aber über festverzinsliche Wertpapiere.

Die neue Regelung würde zwar nur für Lebensversicherungsverträge gelten, bei denen der Garantiezins höher ist als die aktuelle Umlaufrendite. Das sind aber ziemlich viele Verträge. Die Umlaufrendite ist der Durchschnittswert aus den Renditen öffentlicher Anleihen. Sie beläuft sich zurzeit auf unter zwei Prozent. Im Durchschnitt aller Lebensversicherungsverträge liegt der Garantiezins bei 3,2 Prozent. Wie hoch er für Ihren Vertrag ist, hängt davon ab, wann Sie abgeschlossen haben. Wenn der Vertrag zwischen 1994 und Mitte 2000 begann, sind es sogar vier Prozent. Der Garantiezins lag allerdings noch bis Ende 2011 bei wenigstens 2,25 Prozent. Erst seit 2012 gelten 1,75 Prozent für neue Verträge. So dürften sehr viele Versicherungsverträge von der Kürzung betroffen sein.

Ob sich ein sofortiger Ausstieg vor dem 21. Dezember 2012 für Sie lohnt, wenn das Gesetz tatsächlich in der geplanten Form in Kraft tritt, ist schwer zu sagen. Generell ist eine Kündigung bei lang laufenden Lebensversicherungen fast nie zu empfehlen. Sie zahlen wahrscheinlich einen Stornoabzug, verlieren Geld durch zu viel gezahlte Kosten und riskieren möglicherweise einen – nicht garantierten – Schlussüberschuss. Aber fragen Sie auf jeden Fall bei Ihrem Versicherer nach, wie viel er Ihnen bei sofortiger Kündigung auszahlen würde und wie viel Sie im Vergleich dazu bekämen, wenn Sie etwa im Januar 2013 aussteigen. Foto: promo

an Susanne Meunier

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