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RECHTS Frage: an Susanne Meunier Stiftung Warentest (Finanztest)

Wechselt die Betriebsrente mit?

Ich zahle einen Teil meines Gehalts in die Betriebsrente bei einer Pensionskasse ein, das mache ich jetzt seit sieben Jahren. Nun will ich meinen Arbeitgeber wechseln. Kann ich meine Betriebsrente mitnehmen? Wie gesagt, ich zahle die Beiträge allein, mein Chef tut nichts dabei.

Sie haben das Glück, dass Ihre Betriebsrente erst seit 2005 läuft. Bei Betriebsrenten, die erst dann begonnen haben, haben Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht, die Rente zu einer neuen Firma mitzunehmen. Die Chefs der neuen Firma müssen das Kapital, das ein neuer Mitarbeiter in der Altersversorgung des alten Betriebs angesammelt hat, in eines ihrer Versorgungssysteme einzahlen.

Das Recht, eine bestehende Betriebsrente mitzubringen, unterliegt allerdings einigen Beschränkungen. Zum einen gilt es nur für Betriebsrenten, die unverfallbar sind. Bei Betriebsrenten aus Gehaltsumwandlung wie Ihrer ist das kein Thema, denn Firmenrenten aus Entgeltumwandlung sind bereits vom ersten Tag an unverfallbar. Haben nicht Sie gezahlt, sondern der Arbeitgeber, sind die Ansprüche aus der Betriebsrente nach fünf Jahren unverfallbar.

Außerdem gilt das Recht nur für Direktversicherungen sowie für Betriebsrenten aus Pensionskassen oder Pensionsfonds, aber nicht für Zusagen aus einer Unterstützungskasse oder für Direktzusagen (Pensionszusage). Und nach dem Verlassen einer Firma haben Arbeitnehmer nur ein Jahr Zeit, um ihre Betriebsrente abzuholen und sie beim neuen Arbeitgeber einzuzahlen. Diese Frist sollten Sie nicht verpassen.

Eine zusätzliche Beschränkung betrifft die Höhe des zu übertragenden Kapitals. Es darf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung in den alten Bundesländern nicht überschreiten. Bei Ihnen wären das maximal 67 200 Euro. So viel Geld ist aber sicherlich noch nicht zusammengekommen.

Mögliche Kosten der Übertragung zahlen übrigens Sie. Sie werden von dem Kapital, das Sie mitnehmen, abgezogen.

Ihr neuer Arbeitgeber muss für Sie eine wertgleiche Zusage stricken. Enthielt Ihre bisherige Versorgung Zusatzleistungen, beispielsweise für den Invaliditätsfall, muss der Schutz gegen Berufsunfähigkeit nicht gleich gut sein wie beim alten Arbeitgeber, wenn es dafür beim neuen mehr Alters- oder Hinterbliebenenrente gibt.

Auf jeden Fall sollten Sie sich vorher erkundigen, wie viel Kapital (Übertragungswert) Sie von Ihrer alten Firma mitbekämen, welche Rentenansprüche Sie dadurch schon haben und was Sie für dieses Geld beim neuen Arbeitgeber bekommen würden. Auf diese Information haben Sie ein Recht.

Was passiert, wenn Sie sich gegen die Mitnahme Ihrer alten Betriebsrente entscheiden und lieber eine neue Betriebsrente im neuen Job haben wollen? Dann bekommen Sie später mehrere, kleinere Renten aus unterschiedlichen Quellen. Das muss nicht schlecht sein. Foto: promo

an Susanne Meunier

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