zum Hauptinhalt

RECHTS Frage: an Wolfgang Wawro Steuerberater

Schweizer Konto geerbt – was tun?

Meine Mutter ist gestorben, ich bin ihre Erbin. Was ich jetzt erst gesehen habe ist, dass sie 100 000 Euro in der Schweiz hatte. Eine Steuererklärung hat sie nie gemacht, Zinsen auch nicht versteuert. Was soll ich jetzt tun? Was kann mir passieren?

Zunächst ist zu prüfen, ob sich überhaupt eine Steuerlast ergibt. Bei angenommen drei Prozent Rendite aus 100 000 Euro lägen abzüglich des Sparerpauschbetrags (801 Euro) 2199 Euro Einkünfte aus Kapitalvermögen vor. Bei einer Rente, die schon vor 2005 begann und zum Beispiel 900 Euro brutto monatlich betragen hatte, ergeben sich 50 Prozent Besteuerungsanteil, im Jahr also minus Werbungskostenpauschale (102 Euro) 5298 Euro. Der Gesamtbetrag der Einkünfte macht 7497 Euro aus. Davon werden ein Altersentlastungsbetrag auf die Kapitaleinkünfte sowie Versicherungsaufwendungen und eventuell außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das zu versteuernde Einkommen liegt unter 8004 Euro (Grundfreibetrag) und es fällt somit keine Steuer an.

Falls bei anderer Konstellation Steuern zu zahlen sind, dürfte das Versäumnis Ihrer Mutter durch nachträgliche Steuererklärungen für fünf Jahre zu bereinigen sein. Neben der Steuer können dann Zinsen auf die Steuer anfallen.

Sollte Ihre Mutter ihre üblichen Sorgfaltspflichten außer Acht gelassen haben, kann eine leichtfertige Steuerverkürzung vorgelegen haben, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung droht sogar Strafe. In solchen Fällen kann eine Selbstanzeige durch vollständige Nacherklärung aller nicht deklarierter Einnahmen zu einer Bußgeld- oder Strafbefreiung führen, wenn die verkürzten Steuern fristgerecht nachentrichtet werden. Natürlich kann man Verstorbene nicht bestrafen, aber Sie als Erbin tragen die Last der notwendigen Aufarbeitung, um nicht selbst der Steuerverkürzung schuldig zu werden.

Mit einem neuem Schweizer Steuerabkommen soll es voraussichtlich ab 2013 die Möglichkeit geben, in der Schweiz angelegtes Altvermögen der Pauschalversteuerung zu unterwerfen. Das Steuerabkommen sieht Sätze von 21 bis 41 Prozent vor. Künftige Kapitalerträge deutscher Anleger bei Schweizer Banken sollen danach so versteuert werden wie in Deutschland. Nach grober Einschätzung dürfte sich für Sie aber ein Abwarten der Neuregelung kaum lohnen.Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Wolfgang Wawro

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false