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RECHTS Frage: an Wolfgang Wawro Steuerberater

Polnische Pfleger absetzen?

Ich bin pflegebedürftig (Pflegestufe 2) und lebe zu Hause. Weil ich nicht mehr allein klarkomme, habe ich eine Hilfe aus Polen engagiert, die bei mir wohnt und mich versorgt. Ich habe sie ganz legal über eine deutsche Vermittlungsagentur gefunden, die mit einer polnischen Firma zusammenarbeitet. Meine Frage: Kann ich die Kosten für die Hilfskraft von der Steuer absetzen – und wenn ja, wie?

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen wirken sich in der Regel steuermindernd aus. Was das konkret bedeutet, hängt von den Umständen des Vertragsverhältnisses ab.

Wenn ein sogenanntes Minijob-Arbeitsverhältnis besteht (seit diesem Jahr bis 450 Euro monatlich), werden 20 Prozent der Aufwendungen (Arbeitslohn und Pauschalabgaben) – maximal 510 Euro im Jahr – von der Einkommensteuer abgezogen. Bei einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis sind 20 Prozent der Ausgaben (Bruttolohn und Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen) – bis zu 4000 Euro jährlich – von der Einkommensteuer abzuziehen.

Wird die Pflegekraft als Selbstständige gegen Rechnung beauftragt, wären auch 20 Prozent der Dienstleistung bis zu 4000 Euro im Jahr abziehbar. Allerdings ist es recht fragwürdig, ob wirklich ein selbstständiger Dienstvertrag vorliegen kann. Möglicherweise ist vielmehr eine Scheinselbstständigkeit gegeben. Denn die Pflegekraft ist offensichtlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis tätig, weil sie nach Art und Umfang der Weisungsgebundenheit unterliegt. Achtung: In solch einem Fall haftet der Auftraggeber als Arbeitgeber sowohl für die Lohnsteuer als auch für die Sozialabgaben.

Wenn Sie sich vor solch einer schwierigen Situation schützen wollen, besteht die Möglichkeit, in einem Anfrageverfahren eine Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) über den Status des Erwerbstätigen zu beantragen.

Tipp: Dieses Problem haben Sie nicht, wenn Sie einen Vertragsabschluss nicht direkt mit der Pflegekraft, sondern mit einem gewerblichen Anbieter, der die Pflegehilfe als seine Arbeitnehmerin beschäftigt, abschließen. Solche Gestaltungen werden auch von polnischen Unternehmen, die sich auf solche Einsätze spezialisiert haben, angeboten. Foto: Kai-Uwe Heinrich

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