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RECHTS Frage: an Irene Schmid Präsidentin der Rechtsanwaltskammer

Gehen Prozesse künftig schneller?

Ich prozessiere gegen einen Kunden, weil er mir Geld schuldet. Mein Verfahren dauert bei Gericht schon jahrelang. Jetzt soll es ein neues Gesetz geben, das die Verfahren beschleunigen soll. Wird mir dieses Gesetz schon helfen?

Das neue Gesetz liegt bisher nur als Entwurf vor. Wenn es in Kraft tritt, wird es auch auf bereits laufende Verfahren Anwendung finden.

Der Entwurf sieht bei „überlangen“ Verfahren eine Entschädigung vor. Diese umfasst die durch die Verfahrensverzögerung entstandenen Vermögensnachteile, wie zum Beispiel entgangenen Gewinn oder zusätzliche Verfahrenskosten. Allerdings muss der Geschädigte den Nachteil und die Ursächlichkeit der Verzögerung beweisen.

Für immaterielle Nachteile, wie etwa Rufschädigungen oder die Entfremdung eines Kindes von einem Elternteil bei einem überlangen Sorgerechtsstreit, gibt es eine Regelentschädigung von 100 Euro pro Monat der Verzögerung, es sei denn dieser Betrag ist im Einzelfall unangemessen. Jegliche Entschädigung kann nur für zuvor gerügte Verzögerungen verlangt werden.

Die Rechtsanwaltskammer Berlin hält das geplante Gesetz nicht für geeignet, überlange Verfahren zu vermeiden. Die vorgesehene Entschädigung wird weder dazu führen, dass mehr Richter eingestellt werden – der Richterbund spricht von einem Fehlbestand von mehreren tausend Richtern und Staatsanwälten – noch dazu, dass diese schneller oder mehr arbeiten. Vielmehr werden durch die Entschädigungszahlungen die Haushaltsmittel für notwendige neue Stellen weiter reduziert. Und die Richter werden zusätzlich mit der Bearbeitung von Entschädigungsansprüchen belastet. Der Entwurf bietet hierfür keine Lösung, er verteilt Trostpflaster, anstatt das Übel bei der Wurzel zu packen.

Was nutzt dem Handwerker ein Prozessgewinn nach vielen Jahren, wenn er inzwischen Insolvenz anmelden musste? Und wenn über einen Verkehrsunfall erst nach einem Jahr verhandelt wird, kann sich kein Zeuge mehr genau erinnern.

Der Schwerpunkt der staatlichen Bemühungen muss sich daher darauf richten, überlange Verfahren zu vermeiden und nicht nur die Folgen solcher Verfahren etwas abzumildern. Foto: Mike Wolff

Die Rechtsanwaltskammer veranstaltet an diesem Mittwoch eine Podiumsdiskussion zum Thema „überlange Gerichtsverfahren“. Sie findet um 18 Uhr im Fachinstitut für Steuerrecht in der Littenstraße 10, 10179 Berlin statt. Der Eintritt ist frei, Anmeldungen werden erbeten per Mail unter: info@rak-berlin.de oder per Fax unter: 030/30693199.

an Irene Schmid

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