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RECHTS Frage: Muss ich wieder Vollzeit arbeiten?

Eine Leserin hat einen neun Jahre alten Sohn und arbeitet Teilzeit. Ihr geschiedener Mann möchte, dass sie wieder Vollzeit arbeitet und droht damit, seine Unterhaltszahlungen zu reduzieren. Sie möchte aber Zeit für ihr Kind haben. Was kann sie tun? Muss sie wieder Vollzeit arbeiten? eine Rechtsfrage an Gabriele Volmary, Fachanwältin für Familienrecht.

Ihre Frage zielt auf den Betreuungsunterhalt ab. Dieser wurde zum 1. Januar 2008 neu geregelt. Im Vordergrund steht nunmehr die gesteigerte Eigenverantwortung des geschiedenen Ehegatten.

Vollen Betreuungsunterhalt erhalten geschiedene Ehegatten für die Betreuung eines Kindes, bis dieses das dritte Lebensjahr vollendet hat. Die Zahlung über diesen Zeitraum hinaus hängt davon ab, ob das Kind aufgrund von Krankheit, Behinderung oder mangels Kinderbetreuungsmöglichkeiten die ganztätige Versorgung durch einen Elternteil benötigt. Andernfalls ist eine Teilzeittätigkeit zumutbar.

Voraussetzung für den Wegfall der Unterhaltszahlung ist, dass Sie die Möglichkeit haben, vollschichtig tätig zu sein und durch das dann erzielte Einkommen Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Haben Sie jedoch durch die Ehezeit aufgrund gemeinsamer Absprache mit Ihrem geschiedenen Ehemann erhebliche Einbußen Ihres beruflichen Werdegangs hinnehmen müssen, die nicht mehr oder erst später ausgleichsfähig sind, kommt ein Aufstockungsunterhaltsanspruch in Frage, wenn das erzielbare Einkommen nicht ausreichend ist. Dieser Unterhaltsanspruch ist dann je nach Einzelfall auch zeitlich begrenzt oder abhängig davon, wie aufwendig die Betreuungsleistungen für Ihren Sohn sind.

Besteht ein Unterhaltstitel, ein Urteil, ein Vergleich oder eine notarielle Urkunde, kann Ihr geschiedener Ehemann nicht einfach die Unterhaltszahlungen einstellen, sondern er müsste Abänderung beantragen. Sind Sie jedoch der Auffassung, dass Ihre vollschichtige Tätigkeit nicht den Interessen des Kindes entgegensteht, sollten Sie auf die Rechte aus dem Titel verzichten.

an Gabriele Volmary

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