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RECHTS Frage: Steuern auf die Versicherung?

Ein Leser fragt sich, ob bei Auszahlung der Lebensversicherung Geld an den Fiskus abgeführt werden muss. Eine Rechtsfrage an Steuerberater Wolfgang Wawro.

Seit 1986 bis September 2009 läuft meine Lebensversicherung. Bisher war ich immer der Meinung, dass die Endsumme bei einer so langen Laufzeit steuerfrei ausgezahlt wird. Nun wurde mir gesagt, dass Kapitalertragsteuer beziehungsweise Zinsabschlagsteuer fällig werden. Stimmt das?

Man glaubt es kaum, doch alle haben Recht, zumindest teilweise. Zu unterscheiden ist nämlich zwischen Alt- und Neuverträgen. Neuverträge, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, haben nur noch eingeschränkte Steuerprivilegien. Die Überschussanteile (Unterschied zwischen den geleisteten Versicherungsbeiträgen und der Versicherungsleistung) werden bei der Auszahlung der Ablaufleistung, also am Ende der Laufzeit versteuert. Es wird eine Kapitalertragsteuer (KESt) von 25 Prozent einbehalten. Wer bei der Auszahlung aus einem Neuvertrag das 60. Lebensjahr vollendet hat, muss nur die Hälfte der Beitragsüberschüsse versteuern. Dennoch wird auch hier die KESt mit 25 Prozent erhoben. Bei der Veranlagung aber wird nur die Hälfte der Überschüsse angesetzt und die einbehaltene KESt angerechnet.

Für Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden (Altverträge) und für die mindestens ein Beitrag vor diesem Zeitpunkt gezahlt wurde, gilt ab 2005 ein zeitlich unbegrenzter Bestandsschutz. Die Altverträge sind auch weiterhin steuerlich doppelt begünstigt. Zum einen sind die Beiträge im Rahmen der „anderen Vorsorgeaufwendungen“ als Sonderausgaben absetzbar, zum anderen bleibt die Ablaufleistung in Form einer Kapitalzahlung steuerfrei.

Die Befreiung von der KESt gilt, sofern die Versicherung mindestens zwölf Jahre läuft, mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt werden, die Todesfallleistung mindestens 60 Prozent der Beitragssumme beträgt und die Versicherungsansprüche zudem nicht steuerschädlich für Finanzierungszwecke eingesetzt werden. Ihre vor 2005 abgeschlossene Lebensversicherung wird also von der KESt verschont bleiben.

An Wolfgang Wawro

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