RECHTS Frage : Streit mit dem Anwalt schlichten

31.08.2009 00:00 UhrVon an Irene Schmid

Bald soll es einen Ombudsmann für Ärger mit dem Anwalt geben. Wann ist das soweit? Was kann man bis dahin tun? Eine Rechtsfrage an Irene Schmid, Präsidentin der Rechtsanwaltskammer.

Am 1. September 2009 tritt das Gesetz in Kraft, mit dem auf Vorschlag der Anwaltschaft eine bundesweite „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“ geschaffen wird. Diese Ombudsstelle kann bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Rechtsanwalt aus einem bestehenden oder beendeten Mandatsverhältnis angerufen werden und steht damit allen Mandanten offen, die Schadensersatz von einem Rechtsanwalt verlangen oder mit diesem über seine Gebühren streiten. Das Schlichtungsverfahren ist für Ansprüche von jeweils nicht mehr als 15 000 Euro vorgesehen und ist kostenfrei. Der Schlichtungsvorschlag ist nur verbindlich, wenn er von beiden Seiten angenommen wird.

Die Anwaltschaft wird die nicht unerheblichen Kosten dieser Ombudsstelle tragen. Da vor Bestellung der Schlichter noch ein Beirat gebildet und angehört werden muss, wird die Schlichtungsstelle die praktische Arbeit voraussichtlich erst Anfang kommenden Jahres aufnehmen können.

Bis dahin – und auch nach Einrichtung der Ombudsstelle – kann die Durchführung eines Vermittlungsverfahrens bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer beantragt werden. Ein solches Verfahren schließt allerdings eine nachträgliche Anrufung der Ombudsstelle aus, so dass vorab eine Entscheidung für eines der beiden Verfahren getroffen werden muss. Anstatt die Vermittlung zu suchen, kann man natürlich jederzeit auch die Gerichte bemühen. Dann aber ist der Weg zum Ombudsmann ebenso verbaut wie bei Erstattung einer Strafanzeige.

Die Anrufung des Schlichters kann im Übrigen auch für den betroffenen Anwalt sinnvoll sein. Bei unklarer Rechts- oder Beweislage oder bei streitiger Auslegung einer Gebührenvereinbarung wird das Schlichtungsverfahren immer dann eine nachdenkenswerte Alternative zum langwierigen Rechtsstreit vor Gericht sein, wenn an der Aufrechterhaltung der Mandatsbeziehung weiter Interesse besteht. Die Ombudsstelle erweitert also die Möglichkeiten, einen Streit zu beenden und ist zudem schnell und kostenlos. Die Anwaltschaft freut sich, dass ihr Vorschlag von der Politik aufgegriffen und noch vor der Wahl umgesetzt wurde.

Frau Irene Schmid ist Anwältin und Notarin im Berliner Büro von Luther Rechtsanwälte

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