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RECHTS Frage: Unterhalt auch fürs Zweitstudium?

Gabriele Volmary, Fachanwältin für Familienrecht, antwortet.

Meine Tochter hat nach der Schule Philosophie studiert, dann ist sie zu Wirtschaftswissenschaften gewechselt. Jetzt will sie schon wieder alles hinwerfen und Erzieherin werden. Inzwischen ist sie 26. Muss ich das alles finanzieren, oder kann ich den Unterhalt einstellen?

Unterhalt wird geschuldet für eine den Begabungen des Kindes entsprechende Berufsausbildung. Diese kann in verschiedenen Abschnitten erfolgen, zum Beispiel Fachschule, Abitur, Lehre, Studium. Sie sollten möglichst aufeinander aufbauen oder sich ergänzen. Ein Ausbildungswechsel muss akzeptiert und finanziert werden, wenn er nach einer sogenannten Orientierungsphase, etwa bis zum Abschluss des zweiten Semesters erfolgt oder auf sachlichen Gründen wie Krankheit, Wegfall der Ausbildungsstätte durch Umzug beruht.

Der Werdegang Ihrer Tochter lässt jedoch nicht erkennen, dass sie nach dem Abitur ein festes, ihr entsprechendes Berufsziel vor Augen hatte. Die von ihr gewählten Fachrichtungen bauen nicht aufeinander auf, auch ergänzen sie sich nicht. Zudem befand sie sich, da sie nun 26 Jahre alt ist, offensichtlich nicht mehr in einer Orientierungsphase, als sie das Studienfach wechselte beziehungsweise sich nunmehr entschloss, nach dem begonnenen zweiten Studium eine Erzieherinnenausbildung zu machen. Der jetzige Berufswunsch geht wieder in eine gänzlich andere Richtung.

Sachliche Gründe für die Verzögerung, einen Beruf zu erlernen, sind nicht erkennbar. Deshalb wird nunmehr von Ihnen kein Ausbildungsunterhalt mehr geschuldet.

an Gabriele Volmary

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