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Rechtslage: Wie lange ist der Schein gültig?

Käufer von Gutscheinen sollten auf die Gültigkeitsdauer achten und im Zweifel beim Kauf nachfragen, da die Befristung manchmal nicht auf dem Gutschein selbst ausgewiesen ist, sondern nur in den AGB. Eine verbindliche Vorgabe hat der Gesetzgeber nicht gemacht und die Rechtsprechung ist uneinheitlich: Einige Gerichte haben eine zu kurze Frist zwar als unwirksam erklärt, so dass der Kunde seinen Gutschein dennoch einlösen kann.

Käufer von Gutscheinen sollten auf die Gültigkeitsdauer achten und im Zweifel beim Kauf nachfragen, da die Befristung manchmal nicht auf dem Gutschein selbst ausgewiesen ist, sondern nur in den AGB. Eine verbindliche Vorgabe hat der Gesetzgeber nicht gemacht und die Rechtsprechung ist uneinheitlich: Einige Gerichte haben eine zu kurze Frist zwar als unwirksam erklärt, so dass der Kunde seinen Gutschein dennoch einlösen kann. Aber verlassen kann man sich darauf nicht. Grundsätzlich sei die Befristung von Gutscheinen in Ordnung – vorausgesetzt der Zeitraum ist angemessen, sagen Richter.

So dürften Gutscheine für ein Konzert oder Theaterstück kürzer befristet werden. Die sind dann nur so lange gültig, wie die Vorstellung angeboten wird. Anders verhält es sich bei Kinogutscheinen, da diese nicht nur für einen bestimmten Film gelten.

Ist ein Gutschein unbefristet, greift die gesetzliche Verjährungsfrist:Nach drei Jahren hat der Gutscheininhaber kein Recht mehr auf Einlösung. Er kann sich den Wert der Geschenkkarte auszahlen lassen, abzüglich einer Schadenersatzsumme für den Verkäufer, die sich nach seiner Gewinnmarge berechnet. Bei Waren gilt ein Richtwert von bis zu 25 Prozent. Bei Dienstleistungen kann der Abschlag deutlich höher ausfallen. dpa

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