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Rechtsstreit: Schrempp gewinnt gegen Konzern-Kritiker

Der Daimler-Chrysler-Konzern und sein früherer Chef Jürgen Schrempp haben sich in einem Rechtsstreit gegen Jürgen Grässlin durchgesetzt. Der Unternehmenskritiker konnte Vorwürfe gegen Schrempp nicht belegen.

Hamburg - Laut einem Urteil des Hamburger Landgerichts darf der Sprecher der Kritischen Aktionäre, Jürgen Grässlin, von Daimler-Chrysler nicht mehr behaupten, Schrempp sei im Juli 2005 zum Rücktritt gedrängt worden. Die Geschäfte des Konzernchefs seien wohl "nicht immer so sauber" gewesen, hatte Grässlin erklärt. Nach Ansicht der Richter hat Grässlin für seine Äußerungen keine hinreichenden Tatsachen zu deren Beleg anführen können. Der Anwalt des Konzern-Kritikers kündigte an, in die Berufung zu gehen.

Grässlin, der als bekanntester Kritiker des Konzerns schon zahlreiche Prozesse geführt hat, hatte sich nach Schrempps Rücktritt in einem TV-Interview zu den möglichen Hintergründen geäußert. Dabei vertrat er die Ansicht, der Konzernchef habe sein Amt nicht freiwillig aufgegeben. Grässlin brachte Schrempp auch mit so genannten Graumarktgeschäften in Verbindung. Dabei werden Autos an den offiziellen Vertriebskanälen vorbei verkauft. Schrempp warf dem Kritiker vor, keine Belege für die Behauptungen zu haben.

Verletzung der Persönlichkeitsrechte

Die Richter folgten der Auffassung der Kläger. Sie sahen in den Äußerungen eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte Schrempps und des Konzerns. Grässlin könne sich auch nicht darauf berufen, nur Spekulationen wiedergegeben zu haben. Der Konzern-Kritiker hatte auf sein Recht zur freien Meinungsäußerung gepocht und Daimler-Chrysler vorgeworfen, einen Kritiker mundtot machen zu wollen. Er will nun in der nächsten Instanz gegen das Urteil vorgehen. "Das werden wir weiterführen", sagte Grässlins Anwalt Holger Rothbauer.

Erst Ende August vergangenen Jahres hatte das Berliner Landgericht Grässlin verboten, Anschuldigungen gegen den jetzigen Konzernchef Dieter Zetsche zu wiederholen. Auch ihn hatte Grässlin bezichtigt, von Graumarktgeschäften gewusst zu haben. (tso/dpa)

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