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Wolfgang Schäuble.

© Maurizio Gambarini/dpa

Reform der Erbschaftsteuer: Schäuble macht Zugeständnisse

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble macht Abstriche bei seinen Plänen für die Erbschaftsteuerreform. Er kommt damit Forderungen der Wirtschaft, der Länder und der CSU nach. Vor allem Kleinunternehmen kommen besser weg.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat seine Pläne zur Reform der Erbschaftsteuer entschärft und kommt damit Forderungen aus den Ländern, den Unternehmerverbänden und der CSU entgegen. Dies betrifft nicht zuletzt kleine Unternehmen. Nach dem am Dienstag veröffentlichten ersten Gesetzentwurf des Ministeriums wird die mögliche Steuerbefreiung für Kleinstbetriebe nicht, wie bisher vorgesehen, nach dem Unternehmenswert ermittelt, sondern es bleibt einer Regelung analog zu alten Erbschaftsteuerrecht. Erben von Betrieben mit bis zu drei Mitarbeitern sollen auch künftig nicht nachweisen müssen, dass sie über mehrere Jahre hinweg die Lohnsumme (und damit die Zahl der Arbeitsplätze) erhalten haben. In diesen Fällen genügt es, den Betrieb einfach fünf oder sieben Jahre weiterzuführen. Nach fünf Jahren wird die Steuer zu 85 Prozent erlassen, nach sieben Jahren vollständig.

Hat ein Unternehmen vier bis zehn Arbeitnehmer, muss die Lohnsumme nicht vollständig erhalten werden (in der Addition wären das 400 Prozent über fünf Jahre), sondern es genügt eine Lohnsumme von 250 Prozent, um eine Steuerbefreiung zu bekommen. Diese Erleichterung ist vorgesehen, um "schwer kalkulierbare Folgen bei Wechseln in der Beschäftigtenzahl" auffangen zu können. Erst ab elf Mitarbeitern wird die 400-Prozent-Anforderung wirksam.

Änderungen auch bei großen Erbschaften

Bei großen Vermögen bleibt es trotz massiver Kritik der Wirtschaft bei dem Vorhaben, eine Verschonung von der Steuer an eine Bedürfnisprüfung zu koppeln und in diese das Privatvermögen einzubeziehen. Die Schwelle hierfür liegt bei einem Wert je Erbfall von 20 Millionen Euro. Wer darüber liegt, muss dem Finanzamt nachweisen, dass er oder sie nicht in der Lage ist, die Steuer zu bezahlen. Das soll der Fall sein, wenn die Hälfte des übertragenen und schon vorhandenen Privatvermögens nicht zur Deckung der Steuerschuld ausreicht. Der Schwellenwert erhöht sich auf 40 Millionen Euro, wenn ein Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllt, die als typisch gelten für große Familienbetriebe mit Gesellschafterverträgen: "nahezu vollständige" Beschränkung von Gewinnentnahmen oder Ausschüttungen, Beschränkung der Verfügung über den Unternehmensanteil, Abfindung unter dem "gemeinen Wert". Solche Bindungen dienen in der Regel dem Erhalt des Unternehmens. Wer sein Privatvermögen nicht offen legen will, kann auf Antrag einen Verschonungsabschlag bekommen. Dieser schmilzt jedoch mit dem Erbwert, ab 110 Millionen Euro gibt es nur noch einen pauschalen Abschlag von 25 Prozent statt der grundsätzlich vorgesehenen 85 Prozent nach fünf Jahren. Bei der Siebenjahresregelung sind es 40 Prozent.

Das begünstige Vermögen soll künftig anders ermittelt werden als bisher. Zu diesem steuerfreien Vermögen gehören demnach alle Betriebswerte, die überwiegend dem Hauptzweck des Unternehmens dienen. Dadurch soll es künftig weniger Ausnahmemöglichkeiten geben. Schäuble will damit auch den Missbrauch durch so genannte Cash-GmbHs endgültig verhindern.

Kritiker sehen sich bestätigt

Der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD) sieht sich durch Schäubles Einlenken bestätigt. "Unser Druck hat sich ausgezahlt", sagte er am Dienstag. "Wir haben uns in wichtigen Punkten durchgesetzt, etwa bei der Verschonung für Kleinbetriebe." Der Bundesverband der Deutschen Industrie sprach von "konstruktiver Bewegung", bewertet jedoch die Einbeziehung des Privatvermögens in die Bedürfnisprüfung weiter kritisch. Der Verband "Die Familienunternehmer" kritisierte, dies sei verfassungswidrig. "Der Finanzminister riskiert damit ein wiederholtes Scheitern vor dem Bundesfassungsgericht", sagte Verbandschef Lutz Goebel. Auch die Stiftung Familienunternehmen sieht den Entwurf Schäubles mit gemischten Gefühlen. Zwar werde berücksichtigt, dass eine Verschonung des Betriebsvermögens auch jenseits von 100 Millionen Euro Übertragungswert grundsätzlich möglich sei", erklärte Verbandsvorstand Rainer Kirchdörfer. Positiv sei auch, das es nun eine Möglichkeit gebe, auf die Einbeziehung von Privatvermögen im Rahmen der Bedürfnisprüfung verzichten zu können. Doch habe Schäuble "bei weitem nicht den Spielraum ausschöpft, den ihm die Verfassungsrichter zu Gunsten der Familienunternehmen gelassen haben". Der Minister setze auf Steuererhöhungen, kritisierte Kirchdörfer. Die Reform der Erbschaftsteuer bei Unternehmenserben wird nötig, weil Karlsruhe im vorigen Dezember Änderungen gefordert hat.
Kritisch äußerten sich auch die Grünen, denen Schäuble nicht weit genug geht. Die Steuerpolitikerin Lisa Paus sagte, der neue Entwurf "ist eine gute Nachricht für die reichsten Unternehmerfamilien in Deutschland, aber eine schlechte Nachricht für die Mittelschicht". Schon die bisher diskutierte 20-Millionen-Freigrenze sei zu hoch angesetzt gewesen. "Mit der nun geplanten Aufweichung verschärft sich die Ungleichbehandlung von Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen weiter." Genau dies hatten die Karlsruher Richter bemängelt.

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