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Wirtschaft: Reform des Finanzmarktes: "Viele der neuen Regelungen sind ein erster Schritt"

Carsten Heise ist Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Düsseldorf. Herr Heise, das 4.

Carsten Heise ist Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Düsseldorf.

Herr Heise, das 4. Finanzmarktförderungsgesetz hat 500 Seiten. Viel Stoff für die Finanzmarktprofis, bringt es auch etwas für Kleinaktionäre?

Eindeutig. Natürlich sind wir als Vertreter von Anlegerinteressen nie ganz zufrieden, weil man immer noch einiges besser machen kann. Viele der neuen Regelungen sind aber ein erster wichtiger Schritt, dem der Gesetzgeber in der Zukunft weitere folgen lassen muss.

Was ist besonders wichtig für private Aktionäre?

Für den kleinen Geldanleger ist die Neuregelung für Termingeschäfte wichtig. Bislang konnte er solche Geschäfte bei Verlusten wieder rückgängig machen; vorausgesetzt, er hatte zuvor keine entsprechende Risikoerklärung seiner Bank unterschrieben beziehungsweise die Geltungsdauer der Erklärung war überschritten. Künftig kann der Anleger nur noch auf Schadenersatz klagen, die Transaktion also nicht mehr rückabwickeln.

Der Aktionär muss jetzt also besser aufpassen?

Nach wie vor ist die Bank verpflichtet, ihre Kunden explizit auf die besonderen Risiken von Termingeschäften hinzuweisen. Das hat sich in der Praxis inzwischen auch gut eingespielt. Nur ist es jetzt natürlich aufwendiger, den tatsächlich entstandenen Vermögensschaden nachzuweisen und einzuklagen. Da muss man dann in Zukunft als Anleger mehr tun, als nur den Termineinwand zu erheben.

Haben Schadenersatzklagen künftig mehr Aussichten auf Erfolg, wenn Aktionäre sich von den börsennotierten Unternehmen getäuscht fühlen?

Erstmals hat die Verletzung der Ad-hoc-Publizitätspflicht eine Schadenersatzpflicht zur Folge. In Fällen wie EM.TV oder Infomatec haben Anleger solchen Informationen vertraut. Juristen mussten dann schwierige Klimmzüge machen, um die Interessen ihrer Mandanten zu vertreten. Da sind wir jetzt ein gutes Stück weiter, weil falsche oder unterlassene Ad-hoc-Mitteilungen nun auch haftungsrechtliche Konsequenzen haben können.

Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsräte selbst sind aber nach wie vor aus dem Schneider?

Das ist noch ein Schwachpunkt. Bislang werden Manager nur selten zu Schadenersatz verurteilt. Was wir aber noch mehr vermissen, ist eine Haftung wegen anderer, falscher Informationen aus den Unternehmen. Über die Ad-hoc-Publizität hinausgehende Darstellungen werden nach den jetzigen Plänen der Bundesregierung noch nicht zivilrechtlich verfolgt. Dabei gibt es auch hier durchaus Beispiele, in denen sich Privataktionäre beispielsweise auf Äußerungen eines Vorstands bei einer Hauptversammlung oder etwa in Interviews verlassen haben und sich später herausstellte, dass die Angaben doch reichlich geschönt waren. Da hätte der Gesetzgeber im Finanzmarktförderungsgesetz sicherlich mehr tun können.

Kann man sich künftig besser auf die Urteile von Analysten verlassen?

Es ist zum ersten Mal der Versuch unternommen worden, diese professionellen Marktbeobachter in den Anlegerschutz einzubeziehen. Leider spricht der Gesetzgeber nur von erforderlicher Sorgfalt oder Sachkenntnis und der Offenlegung von Interessenkonflikten. Das ist aus unserer Sicht noch nicht konkret genug. Welche Interessenkonflikte der Finanzanalysten sind da gemeint? Und Offenlegung gegenüber wem und in welcher Form?

Die angelsächsischen Länder werden immer als das große Vorbild in allen Börsenfragen hingestellt. Was machen die besser?

In den USA besteht eine mächtige Börsenaufsichtsbehörde mit weit reichenden Befugnissen. In Großbritannien wird der Kapitalmarkt sehr stark durch freiwillige Vereinbarungen aller Beteiligten geregelt. Alle können sich dort darauf verlassen, dass derjenige, der sich nicht an die Regeln hält, sehr schnell vom Markt abgestraft wird. Die Kurse der Unternehmen geraten unter Druck. Dafür braucht man dann kein Gesetz. So ein Kodex hat den Vorteil, dass man ihn schnell ändern kann.

Warum machen wir es in Deutschland nicht auch so?

Bei uns gibt es noch nicht diese Kultur, mit freiwilligen Regelungen klarzukommen. Wir bevorzugen Gesetze, und die haben den Nachteil, dass sie nicht so zügig sich ändernden Bedingungen an den Finanzmärkten angepasst werden können. Das Übernahmegesetz ist dafür ein gutes Beispiel. Das ist erst gekommen, nachdem der Übernahmekodex nicht von allen Unternehmen akzeptiert worden war.

Herr Heise[das 4. Finanzmarktförderungsgeset]

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