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Wirtschaft: Reformvorschlag IV: Zinserträge zählen

Warum sollen nur Arbeitnehmer Beiträge zahlen? Um die klammen Krankenkassen zu unterstützen und ihre Einnahmen von konjunkturellen Einbrüchen zu entkoppeln, taucht daher regelmäßig der Vorschlag auf, die Finanzierung auf eine breitere Basis zu stellen.

Warum sollen nur Arbeitnehmer Beiträge zahlen? Um die klammen Krankenkassen zu unterstützen und ihre Einnahmen von konjunkturellen Einbrüchen zu entkoppeln, taucht daher regelmäßig der Vorschlag auf, die Finanzierung auf eine breitere Basis zu stellen. Im Gespräch ist die Einführung einer Beitragspflicht auch für Miet und Kapitaleinnahmen.

Um 0,4 Prozentpunkte könnten die Krankenkassen ihre Beiträge senken, wenn die Kassenmitglieder nicht nur für ihren Lohn und ihr Gehalt Beiträge abführen müssten, sondern auch für ihre sonstigen Einkünfte, hat das Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (Iges) in Berlin errechnet. Dass keine größere Entlastung winkt, hat mehrere Gründe: Beschränkt man die Maßnahme auf Kassenmitglieder, ist schnell die Beitragsbemessungsgrenze erreicht, bis zu der die Kassen ihren Tribut vom Versicherten fordern dürfen. An die Großverdiener mit erheblichem Immobilien- und Anlagevermögen kommen die gesetzlichen Kassen wegen der Versicherungspflichtgrenze nicht heran. Zudem, warnt Rolf Rosenbrock vom Wissenschaftszentrum Berlin, werden die Kassen von vielen Zusatzeinnahmen gar nichts erfahren, weil die Hälfte der Anleger ihre Zinsen und Kursgewinne nicht angeben.

Probleme, warnt Klaus-Dirk Henke von der Technischen Universität Berlin, gebe es auch beim Inkasso: „Wer führt die Beiträge ab?“ Der Arbeitgeber habe mit den Kapitaleinnahmen nichts zu tun. Führt das Finanzamt die Beiträge ab, rühre das aber an den psychologischen Grundfesten, warnt Wilhelm Schräder vom Iges: „Das wäre der erste Schritt zur Staatsfinanzierung des Gesundheitswesens.“ hej

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