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Wirtschaft: Regierung ändert das Hartz-Konzept erneut

Vor der Verabschiedung im Bundestag setzt der Finanzminister Sparbeschlüsse durch / SPD-nahe Manager für weitere Reformen

Berlin (brö). Die Regierungsparteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben das HartzKonzept einen Tag vor der Verabschiedung im Bundestag erneut geändert. Wer künftig eine Haushaltshilfe beschäftigt, kann deren Lohn nun doch nicht in vollem Umfang von der Steuer absetzen. Außerdem können ältere Arbeitnehmer erst ab dem Alter von 52 Jahren für längere Zeit befristet eingestellt werden. Ursprünglich hatte die Grenze bei 50 Jahren liegen sollen.

Das Hartz-Konzept ist in zwei Teile gesplittet worden, der Bundesrat muss nur einem zustimmen. Das Gesetzespaket wurde insgesamt in zwölf Punkten geändert. Der Kompromiss zu den Beschäftigten im Haushalt war nach langem Tauziehen zwischen Finanzminister Hans Eichel und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (beide SPD) zustande gekommen. Er sieht vor, dass jährlich bis zu 360 Euro der Lohnkosten für eine Haushaltshilfe, die bis zu 500 Euro im Monat verdient, von der Steuer abgesetzt werden können. Eigentlich sollten Private die gesamten Kosten von ihrer Steuerschuld abziehen können, Finanzminister Eichel fürchtete jedoch zu hohe Einnahmeausfälle für den Bund. Arbeitgeber müssen dazu eine zehnprozentige Pauschale für Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dazu hat Rot-Grün ein „vereinfachtes und unbürokratische Verfahren“ vorgesehen. Dies soll ein Anreiz sein, solche Beschäftigungsverhältnisse zu legalisieren. Der Kompromiss wurde in Koalitionskreisen als gute Voraussetzung gewertet, „Schwarzarbeit das Wasser abzugraben“.

Geändert hat die Koalition auch die Altersgrenze für befristete Einstellung von älteren Arbeitnehmern. Rot-Grün hob die ursprünglich im Gesetzentwurf fixierte Grenze von 50 auf 52 Jahre an. Derzeit gibt es diese Möglichkeit nur für Neueingestellte ab 58.

Derweil forderte der Managerkreis der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung, über die Hartz-Vorschläge hinaus bei Renten- und Arbeitslosenbeiträgen alle Einkommensarten und -bereiche heranzuziehen. Außerdem müsse der erhöhte gesetzliche Kündigungsschutz für Ältere wegfallen, um deren Neueinstellung zu fördern.

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