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Wirtschaft: Regierung sagt Scheinfirmen den Kampf an Ministerium will gegen Billigarbeiter vorgehen

Berlin – Das Bundeswirtschaftsministerium will stärker gegen die illegale Beschäftigung von Billiglohnarbeitern vorgehen. Dazu werden auch Gespräche mit Ländern geführt, aus denen Scheinselbständige nach Deutschland kommen.

Berlin – Das Bundeswirtschaftsministerium will stärker gegen die illegale Beschäftigung von Billiglohnarbeitern vorgehen. Dazu werden auch Gespräche mit Ländern geführt, aus denen Scheinselbständige nach Deutschland kommen. „Wir prüfen, wie man gegen schwarze Schafe vorgehen kann“, sagte eine Ministeriumssprecherin. Dazu gehöre auch, dass Briefkastenfirmen im Ausland aufgedeckt würden. Wirtschaftsstaatssekretär Gerd Andres will an diesem Mittwoch im Kabinett erste Ergebnisse der neu gegründeten „Task Force Dienstleistungsmissbrauch“ vorlegen. Bis Ende Mai soll eine Beschlussvorlage fertig sein.

Nach Gewerkschaftsangaben sind in letzter Zeit allein in der Fleischerbranche tausende Arbeitsplätze von deutschen Arbeitnehmern verloren gegangen, weil sie von osteuropäischen Niedriglöhnern verdrängt wurden. Diese Arbeiter kommen als Selbständige nach Deutschland; die Dienstleistungsfreiheit in Europa ermöglicht ihnen das. Doch nach Ansicht der Bundesregierung handelt es sich häufig um Scheinselbständige, die als Arbeitnehmer arbeiten – und das ist illegal.

Außerdem prüft das Ministerium, das Arbeitnehmerentsendegesetz auf Branchen wie die Gebäudereinigung und die Gastronomie auszuweiten, um Lohndumping zu verhindern. Das Gesetz schreibt deutsche Tarifregelungen bei Lohn und Urlaub auch für Ausländer vor. Dafür sind allerdings flächendeckende Tarifverträge Voraussetzung. Die Experten im Wirtschaftsministerium fürchten, dass sonst tarifliche Mindestlöhne gegen Europarecht verstoßen, wenn sie für Ausländer gelten, aber nicht für alle Inländer. Der Wirtschaftsminister kann die unteren Tariflöhne nur für allgemeinverbindlich erklären, wenn mindestens 50 Prozent der Beschäftigten einer Branche aus tarifgebundenen Unternehmen kommen. In der Gastronomie ist das nicht der Fall. Geprüft wird deshalb, die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen zu erleichtern.

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