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Wirtschaft: Regierung will Rabatte erleichtern

Die Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode das Wettbewerbsrecht reformieren und dem Handel größere Flexibilität bei Rabatten einräumen. Wie Matthias Berninger, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverbraucherschutzministerium, am Freitag sagte, sei jetzt auch das Justizministerium für eine schnelle Reform.

Die Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode das Wettbewerbsrecht reformieren und dem Handel größere Flexibilität bei Rabatten einräumen. Wie Matthias Berninger, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverbraucherschutzministerium, am Freitag sagte, sei jetzt auch das Justizministerium für eine schnelle Reform. Weitere Rabatte werden jedoch die Inflation nicht bremsen. In der Eurozone sind die Preise im Januar um 2,5 Prozent gestiegen.

Das Verbraucherschutzministerium war bereits am Jahresanfang mit der Forderung nach einer schnellen Gesetzesänderung vorgeprescht. Federführend für die Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist jedoch das Bundesjustizministerium, das sich zunächst gegen eine vorgezogene Reform des Rabatt-Paragrafen ausgesprochen hatte. Inzwischen seien sich beide Ministerien einig, dass schneller Handlungsbedarf bestehe, sagte Berninger. Geändert werden sollen die Paragrafen sieben und acht des UWG. Paragraf sieben regelt Sonderveranstaltungen, Jubiläums- und Schlussverkäufe, Paragraf acht Räumungsverkäufe. Beide Vorschriften sollen nicht völlig gestrichen werden, die Unternehmen sollen aber eine größere Flexibilität erhalten.

Die Handelsverbände sehen einer UWG-Reform mit gemischten Gefühlen entgegen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels (BAG), in der die großen Kaufhäuser vertreten sind, fordern die ersatzlose Streichung des Paragrafen sieben. "Die gesetzliche Regelung der Sonderverkäufe hat sich überholt und sollte fallen", sagt BAG-Hauptgeschäftsführer Johann Hellwege. Insbesondere der Textilhandel benötige mehr als zwei Sonderverkaufsaktionen pro Jahr. "Viele Bekleidungshäuser haben heute bis zu acht Modezyklen jährlich. Da besteht häufiger die Notwendigkeit, alte Kollektionen rauszupusten", sagt Hellwege. Dagegen will der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) allenfalls kosmetische Korrekturen zulassen. "Der Winterschlussverkauf könnte an die Ferienzeiten der Bundesländer angepasst werden und Jubiläumsverkäufe häufiger als nur alle 25 Jahre stattfinden", sagt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer, Stefan Schneider. "Wir wollen aber nicht, dass die Verdrängungspraktiken der vergangenen Wochen weiter um sich greifen." Der Verband vertritt viele kleine und mittelständische Einzelhändler, die befürchten, von den großen Handelshäusern erdrückt zu werden.

Vermehrte Rabattaktionen des Handels werden nach Einschätzung von Handel und Wissenschaft keine Auswirkungen auf die Entwicklung der Inflation haben. Angesichts der engen Gewinnmargen der Unternehmen käme es nur zu einer Preisverschiebung, sagte HDE-Sprecher Hubertus Pellengahr. Um die Rabatte zu finanzieren, müssten die regulären Preise erhöht werden. Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) erwartet mittelfristig keinen großen Einfluss. Dafür seien die Margen zu gering, sagt Silke Tober vom DIW. In Deutschland betrug die Inflationsrate im Januar 2,1 Prozent, in der Eurozone stieg die Inflation verglichen mit dem Vorjahresmonat um 2,5 Prozent. Im Dezember hatte die Rate noch bei 2,1 Prozent gelegen. An dem Preisanstieg sei nicht der Euro Schuld, betonte die EU-Kommission, sondern Tarifänderungen bei Post und Bahn, Steuererhöhungen und die Verteuerungen bei Obst und Gemüse. Verbraucherschützer sehen das anders: Der Euro habe die Preise in die Höhe getrieben, sagte Manfred Dimper vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.

hej, msh

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