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Regierungspläne: Kritik an geplantem Schutz vor Staatsfonds

Darf der Staat ein Veto einlegen, wenn ausländische Investoren in Deutschland ein strategisch wichtiges Unternehmen übernehmen wollen? Die Bundesregierung will am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschließen - die Opposition protestiert.

Die Pläne der Bundesregierung, mit denen deutsche Schlüsselindustrien vor ausländischen Staatsfonds geschützt werden sollen, stoßen bei der Opposition auf erhebliche Kritik. Die FDP und die Grünen warnten am Dienstag in Berlin, das Gesetz gefährde notwendige Investitionen. Ulla Lötzer von der Linken nannte das Vorhaben der Koalition hingegen "halbherzig" und forderte weitergehende Schutzmechanismen, etwa für Stromnetze oder Unternehmen wie die Deutsche Bahn.

Der Gesetzentwurf, der an diesem Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden soll, sieht ein staatliches Vetorecht vor, wenn ein ausländischer Investor, der nicht aus der EU kommt, mehr als 25 Prozent eines strategisch wichtigen Unternehmens übernehmen will. Damit soll vor allem verhindert werden, dass finanzkräftige Staatsfonds aus China, Russland oder den arabischen Ölstaaten über Firmenbeteiligungen auch politischen Einfluss gewinnen.

FDP wähnt Arbeitsplätze in Gefahr

Durch die geplanten Beschränkungen sind nach Einschätzung von FDP-Fraktionsvize Rainer Brüderle jedoch Arbeitsplätze in Gefahr. "Es ist unverantwortlich, im Konjunkturabschwung ausländische Investitionen zu erschweren", sagte er. Auch die wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Kerstin Andreae, warnte davor, "mit einem populistischen Generalverdacht gegen ausländische Investoren notwendige Investitionen zu gefährden".

Im Gegensatz dazu befürwortet die Linke einen speziellen Schutz für die öffentliche Infrastruktur. Dieser Bereich habe nicht dem Gewinninteresse von Investoren zu dienen, sagte Lötzer. Allerdings sei der Gesetzentwurf halbherzig, weil er beispielsweise den Einfluss von Hedgefonds außer Acht lasse. Den besten Schutz vor dem Einfluss ausländischer Investoren gebe es aber, wenn man Stromnetze oder die Deutsche Bahn gar nicht erst privatisiert oder sie wieder in die öffentliche Hand überführt.

Nach den Plänen der großen Koalition sollen Übernahmen und Fusionen bis zu drei Monate rückwirkend verboten werden können, wenn dadurch "die öffentliche Ordnung oder Sicherheit" Deutschlands gefährdet ist. Als denkbar gilt ein derartiges Verfahren etwa beim Verkauf von Stromnetzen. Bislang gibt es eine solche Regelung nur für die deutsche Rüstungsindustrie. Die Entscheidung, ob eine Überprüfung eingeleitet wird, liegt beim Wirtschaftsministerium. Soll die Übernahme tatsächlich verboten werden, muss dies aber von der gesamten Ministerriege gebilligt werden. (jam/dpa)

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