zum Hauptinhalt

Rente mit 67: Bankern soll Vorruhestand ermöglicht werden

Die Ausnahmeregelungen bei der Rente mit 67 sollen offenbar auf das Bankengewerbe ausgedehnt werden. Damit soll denjenigen Vertrauensschutz gewährt werden, die bereits vor Jahren eine entsprechende Regelung getroffen hätten.

Düsseldorf - Die Bundesregierung will mehreren tausend Bankern, die in der Vergangenheit Vorruhestandsregelungen vereinbart hatten, einen Vertrauensschutz einräumen, berichtete das "Handelsblatt" unter Berufung auf Koalitionskreise. Die Betroffenen könnten dann mit 62 Jahren in den Ruhestand gehen. Nach dem bisherigen Gesetzentwurf ist dies nicht möglich.

Die Koalition will von 2012 bis 2029 das gesetzliche Rentenalter auf 67 Jahre anheben. Ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben soll unter Hinnahme von Abschlägen ab 63 Jahren möglich sein. Das Gesetz nimmt jedoch Beschäftigte, die Altersteilzeit vereinbart haben, ausdrücklich von der Reform aus. Dieser Passus hatte vor dem Stichtag 31. Dezember 2006 zu einer Frühverrentungswelle geführt. Zehntausende Beschäftigte in der Industie unterschrieben entsprechende Vereinbarungen, wie das "Handelsblatt" berichtete.

Angesichts dieser Regelungen müsse "erst recht" denjenigen Vertrauensschutz gewährt werden, die bereits vor Jahren Vorruhestand vereinbart hätten, sagte die Expertin der Gewerkschaft Verdi, Judith Kerschbaumer, der Zeitung. Das betrifft vor allem das Bankgewerbe und die Deutsche Telekom. Auch der Geschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, Alexander Gunkel, nannte einen "echten Vertrauensschutz" für derartige Fälle gerechtfertigt. Ein Sprecher des Sozialministeriums sagte dem Blatt zufolge zwar, eine Entscheidung sei noch nicht gefallen. Er räumte aber ein: "Wir sehen eine gewisse Parallelität zur Altersteilzeit." (tso/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false