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Wirtschaft: Rente mit 67: Koalition plant Ausnahmen

Rentenbeitrag steigt 2007 trotz guter Finanzlage

Berlin - Die große Koalition will bei der geplanten Rente mit 67 einige Ausnahmen zulassen. Darauf haben sich die Fachpolitiker von SPD und Union nach mehreren Beratungen verständigt, wie sie am Dienstag mitteilten. Trotz der Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen rechnet die Koalition damit, dass durch die Anhebung der Altersgrenze der Anstieg der Rentenbeiträge langfristig um 0,5 Prozentpunkte gedämpft werden kann. Außerdem sollen zwischen 2011 und 2020 die Renten nur noch halb so stark steigen, wie die wirtschaftliche Entwicklung es normalerweise erlauben würde. Dadurch sollen ausgefallene Rentenkürzungen nachgeholt werden.

Grundsätzlich sollen Arbeitnehmer künftig zwei Jahre länger arbeiten, um ohne Abschläge in Rente gehen zu können. Wer allerdings 45 Jahre lang in die Rentenkassen eingezahlt hat, soll auch weiter mit 65 ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand gehen können. Die Fraktionen von SPD und Union planen außerdem großzügigere Regelungen für einen Teil der Menschen mit Erwerbsminderung – also für diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Bis zum Jahr 2023 können erwerbsgeminderte Versicherte mit 35 Beitragsjahren weiterhin abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen – so wie bisher. Danach gilt dies nur noch für Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit, die 40 Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Der CDU-Rentenexperte Ralf Brauksiepe (CDU) räumte ein, die geplanten Ausnahmen würden die Rentenkassen schätzungsweise eine halbe Milliarde Euro kosten. Die Koalition habe sich aber aus „guten Gründen“ darauf verständigt. Sein SPD-Kollege Klaus Brander wies Befürchtungen zurück, dass durch den erleichterten Zugang zu den Erwerbsminderungsrenten deutlich mehr Menschen diese Möglichkeit nutzen würden, um vorzeitig in den Ruhestand zu gehen.

Bereits im Frühjahr hatte die Bundesregierung beschlossen, die Regelaltersgrenze zwischen 2012 und 2029 schrittweise auf 67 Jahre anzuheben. Wer 1947 oder später geboren ist, muss demnach länger arbeiten. Für die Jahrgänge ab 1964 gilt die neue Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Derzeit arbeiten nach Angaben des Sozialministeriums nur 44 Prozent der Beschäftigten bis 65. Die Bundesregierung geht davon aus, dass langfristig etwa 40 Prozent der Arbeitnehmer tatsächlich bis 67 berufstätig sind.

Auch die Witwenrente soll erst ab 47 Jahren und damit zwei Jahre später als bislang gezahlt werden. Die Altersgrenze für Bergleute, die mindestens 25 Jahre unter Tage gearbeitet haben, wird von 60 auf 62 Jahre angehoben. Die Neuregelungen in der Rente sollen auch auf Beamte übertragen werden. Die Koalition will den Gesetzentwurf noch vor Weihnachten ins Parlament einbringen.

Trotz absehbarer Mehreinnahmen der Rentenkassen in diesem Jahr will die Koalition den Rentenbeitrag 2007 auf 19,9 Prozent anheben. Nach jüngsten Prognosen des Schätzerkreises kann die gesetzliche Rentenversicherung in diesem Jahr mit zusätzlichen Beitragseinnahmen von 1,5 Milliarden Euro rechnen. Die Experten gehen davon aus, dass das Finanzpolster der Rentenkassen dadurch Ende 2006 auf rund 8,2 Milliarden Euro steigen kann.

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