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Wirtschaft: Rente und Pflege

Einen grundlegenden Systemwandel lehnt die HerzogKommission in der Rentenversicherung ab. Aber die private, kapitalgedeckte Altersvorsorge soll künftig neben der umlagefinanzierten Alterssicherung eine größere Rolle spielen.

Einen grundlegenden Systemwandel lehnt die HerzogKommission in der Rentenversicherung ab. Aber die private, kapitalgedeckte Altersvorsorge soll künftig neben der umlagefinanzierten Alterssicherung eine größere Rolle spielen.

Die Experten empfehlen, die effektive Lebensarbeitszeit auch durch eine Verkürzung der Ausbildungszeiten um bis zu vier Jahre zu verlängern. Nur, wer 45 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweist, soll künftig abschlagsfrei Rente beziehen. Vorgezogene Renten sollen entsprechend gekürzt werden. Alle Anreize zur Frühverrentung sollen „umfassend beseitigt“ werden.

Die „Witwenrente“ wird nach den Vorstellungen der Kommission gekürzt. Dafür sollen Erziehungszeiten bei der Rente künftig stärker berücksichtigt werden. Ehepartner sollen die Möglichkeit erhalten, ihre gemeinsam erworbenen Rentenanwartschaften hälftig zu teilen.

Mit einem neuen, steuerfinanzierten Ergänzungsbeitrag will die Kommission sicherstellen, dass die Rente nach 30 Versicherungsjahren mindestens 15 Prozent über dem Sozialhilfesatz liegt.

In der Pflegeversicherung empfiehlt die Kommission den schrittweisen Übergang vom Umlageverfahren zu einem kapitalgedeckten Prämienmodell. Finanziert werden soll das durch eine Verdoppelung des heutigen Pflegebeitrags auf dann 3,4 Prozent des Bruttolohns – je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert.

Außerdem wird eine Dynamisierung der Pflegeleistungen vorgeschlagen. pet

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