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Rentenversicherung: Man lebt nur zweimal

Der Berliner Lothar Janke wurde von seiner Rentenversicherung versehentlich für tot erklärt, und alle haben es geglaubt.

Den Tag, an dem er starb, verbrachte Lothar Janke im Krankenhaus. Der Berliner erholte sich von einer Operation, deshalb bekam er nicht mit, dass ihn sein Rentenversicherer für tot erklärt hatte. Am 3. Juli 2009 stellte die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) die Zusatzrente, die sie Janke für seine Jahre als Kraftfahrer bei der Berliner Stadtreinigung gezahlt hatte, ein. Für die VBL war der Rentenberechtigte Janke im wahrsten Sinne des Wortes gestorben.

Der Rentner, der mehrere Monate in der Klinik verbringen musste, merkte davon nichts. Auch sonst niemand. Von seiner Frau lebt Janke seit langem getrennt. Doch noch immer haben die beiden ein gutes Verhältnis. Deshalb schickte Janke seine Frau Brigitte im vergangenen November mit seiner EC-Karte zur Bank, um Geld zu holen. Doch der Automat zog die Karte ein. Auf Nachfrage teilten die Mitarbeiter der Deutschen Bank am Kurt-Schumacher-Platz Frau Janke mit, das Konto werde als Nachlasskonto geführt. „Ihr Mann ist doch tot“, erklärten sie der vermeintlichen Witwe.

Die traf der Schlag. Und auch Lothar Janke, der im Krankenhaus von seinem vermeintlichen Ableben erfuhr, war sprachlos. Er beschloss, der Sache auf den Grund zu gehen und heuerte Rainer Paetschke an. Paetschke ist ein erfahrener Rechtsanwalt und Notar. Dennoch hat er in seiner langen Laufbahn einen vergleichbaren Fall noch nicht erlebt: „Jede Stelle glaubt der anderen, ohne sich zu vergewissern“, berichtet Paetschke.

Was war geschehen? Die Bank verweist auf den Rentenservice der Deutschen Post. Der übernimmt für die Rentenversicherer den Zahlungsverkehr und die Datenverwaltung der Rentner. Am 30. Juli 2009 teilte der Rentenservice der Bank mit, dass Herr Janke verstorben sei. Nachgeprüft hat das Kreditinstitut diese Information nicht. Der Rentenservice gilt als vertrauenswürdige Quelle. Dennoch tut der Bank der Fall leid. „Wir bedauern, dass es zu Fehlinformationen gekommen ist“, heißt es auf Anfrage.

Auch beim Rentenservice ist man sich keiner Schuld bewusst. Die Nachricht vom vermeintlichen Tod des Rentners stammte von der VBL. „Sterbemitteilungen der Meldebehörden oder der Rentenversicherer werden von uns nicht überprüft“, erklärt Post-Sprecherin Anke Baumann. Aber auch anderen – weniger amtlichen – Quellen wird erst einmal geglaubt: Bestattern etwa oder Angehörigen, die das Ableben eines Rentners melden, aber auch dem Briefträger, der einen unzustellbaren Brief mit dem Vermerk „Empfänger verstorben“ zurücksendet.

Bei Lothar Janke war aber nicht der Zusteller die Quelle der Fehlinformation, sondern die VBL. Rechtsanwalt Paetschke ruft daher im Dezember bei der Anstalt an. Er will wissen, wie die VBL Kenntnis vom vermeintlichen Tod seines Mandanten bekommen hat. Ein Sachbearbeiter verweist auf Jankes Krankenkasse. Doch die City BKK in Berlin weiß von nichts. „Eine Mitteilung über den angeblichen Tod von Herrn Janke liegt uns nicht vor“, schreibt die Kasse dem Anwalt.

Tatsächlich liegt der Fehler bei der VBL. Wegen eines Zahlendrehers sei nicht die Rente eines tatsächlichen Verstorbenen eingestellt worden, sondern die von Lothar Janke, sagt VBL-Sprecherin Andrea Reschka. Damit ist das passiert, was angeblich nicht passieren kann. „Über ein Vier-Augen-Prinzip wird sichergestellt, dass uns solche Fehler nicht unterlaufen“, betont Reschka, muss allerdings einräumen: „In diesem Fall ist uns der Fehler leider nicht aufgefallen.“ Inzwischen wurde die ausstehende Rente nachgezahlt, die Rentenzahlungen wieder aufgenommen. Auch die EC-Karte funktioniert wieder. Doch die Anwaltskosten will die VBL nicht ersetzen. Auf denen soll Janke sitzen bleiben – neben all den Scherereien und dem Schock, den er und seine Familie erlitten haben.

Die VBL spricht von einem Einzelfall. Anwalt Paetschke hat Zweifel: Mitarbeiter der VBL hätten am Telefon von 300 bis 400 Fällen im Jahr gesprochen, berichtet der Anwalt. VBL-Sprecherin Andrea Reschka weist das zurück. Diese Aussage sei „schlichtweg falsch“, sagt sie. Und sie könne sich auch nicht vorstellen, dass ein Mitarbeiter des Hauses eine solche Äußerung abgegeben habe.

Vermeintliche Todesfälle kennt auch die gesetzliche Rentenversicherung. Allerdings seien das absolute Einzelfälle, heißt es bei der Deutschen Rentenversicherung. Wie viele es sind, könne man nicht sagen. Einen Trost hat die Rentenversicherung dennoch für ihre 20 Millionen Kunden: „Wenn der Briefträger schreibt, dass der Rentner verstorben ist, reicht uns das nicht“, heißt es auf Anfrage. Ohne amtliches Sterbedokument wird also zumindest die gesetzliche Rente nicht gestoppt.

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