zum Hauptinhalt

Reparaturen: Autofahrer verärgert über Werkstätten

ADAC: Kunden müssen mehr Rechte bekommen

München - War die Reparatur zu teuer, hat der Meister gar gepfuscht? Viele Autofahrer fühlen sich beim Besuch einer Werkstatt hilflos. Das muss nicht sein, findet der Autoklub ADAC – schließlich hat der Kunde viele Rechte und kann diese auch durchsetzen. Am Freitag in München präsentierte der Verband auf einer Tagung Fälle, die fast jeder Autofahrer schon erlebt haben dürfte: Ein Betrieb will die Kraftstoff- und die Einspritzpumpe für 3000 Euro ersetzen, dabei ist nur Luft in der Kraftstoffleitung. Ein anderer berechnet 19 Werkstattstunden für den Einbau einer Alarmanlage.

Mehr als 72 Millionen Reparaturen haben die gut 39 000 deutschen Werkstätten zuletzt im Jahr ausgeführt. Verbraucher fühlten sich bei Streitfällen oft im Nachteil, sagt ADAC-Generalsyndikus Werner Kaessmann. Denn gesetzlich müsse er im Streit über eine zu hohe Rechnung oder eine qualitativ mangelhafte Reparatur Beweise vorbringen.

Dabei sei der Verbraucher nicht machtlos, wandte der Münchner Rechtsprofessor Stephan Lorenz ein. Ersetze eine Werkstatt etwa ein Teil ohne schriftlichen Auftrag, müsse der Kunde nicht zahlen. „Danke für das Geschenk“, sagt Lorenz in einem solchen Fall. Zudem gebe es bundesweit 98 Kfz-Schiedsstellen, die Streit schlichteten, sagte ADAC-Verbraucherschützerin Silvia Schattenkirchner.

Fast 1000 Anfragen von Autofahrern, die sich übervorteilt fühlen, gehen täglich beim ADAC ein. Sechs von zehn Werkstattkunden seien mit einer Reparatur schon einmal unzufrieden gewesen, hat eine Umfrage ergeben. Ein weiteres Fünftel klage über eine zu hohe Rechnung. Nur gut ein Fünftel sei rundum zufrieden. Um Verbrauchern bessere Chancen bei einer Reklamation zu geben, müsse der Gesetzgeber die Beweislast umkehren, fordert der Club. Werkstätten müssten nachweisen, dass sie alles richtig gemacht haben.

Das würde Reparaturen aber „dramatisch“ verteuern, warnt das Kfz-Gewerbe. Eindämmen lasse sich die Gefahr böser Überraschungen durch strikte schriftliche Absprachen, Kostenvoranschläge und die Kundenforderung, angeblich defekte Teile ausgehändigt zu bekommen, rät der ADAC. Mündliche Aufträge wie „TÜV-fertig machen“ mündeten bisweilen in einem fast neuen Auto und seien schwer anfechtbar. Erst zu TÜV oder Dekra, dann zur Werkstatt, raten andere Verbraucherschützer. Gefährlich sei es, selber Hand anzulegen und Ersatzteile per Internet zu ordern. Thomas Magenheim

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false