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Wirtschaft: Rexrodt stärkt Kartellamt im Sport-Streit den Rücken

Wettbewerbshüter gegen Sonderregelung für Fußballbund bei Vermarktung von TV-Übertragungsrechten / Jubiläumsfeier in Berlin BERLIN (hjk/fo/HB).Das Bundeskartellamt hat bei seinem Kreuzzug gegen die zentrale Vermarktung von Fernsehübertragungen durch den Deutschen Fußballbund (DFB) Rückendeckung von Bundeswirtschaftsminister Günter Rexrodt (FDP) und EU-Wettbewerbskommissar Karel van Miert bekommen.

Wettbewerbshüter gegen Sonderregelung für Fußballbund bei Vermarktung von TV-Übertragungsrechten / Jubiläumsfeier in Berlin BERLIN (hjk/fo/HB).Das Bundeskartellamt hat bei seinem Kreuzzug gegen die zentrale Vermarktung von Fernsehübertragungen durch den Deutschen Fußballbund (DFB) Rückendeckung von Bundeswirtschaftsminister Günter Rexrodt (FDP) und EU-Wettbewerbskommissar Karel van Miert bekommen.Beide sprachen sich am Montag in Berlin, im Rahmen der Feier zum vierzigjährigen Jubiläum des Kartellamts, gegen die in Bonn diskutierte Sonderregelung für den Sport im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aus, dessen sechste Novellierung noch in dieser Legislaturperiode durchs Parlament gebracht werden soll. Kartellamtschef Dieter Wolf hatte zuvor vehement davor gewarnt, im neuen GWB einen Ausnahmebereich Sport zuzulassen.Über die Sonderstellung des Sports wird diskutiert, weil der Bundesgerichtshof auf Betreiben des Kartellamts letztes Jahr die zentrale Vermarktung der TV-Übertragungen von Europapokal- und UEFA-Cup-Heimspielen untersagt hatte.Der Fußballbund begründet seine Forderung nach der Ausnahmeregelung mit der Notwendigkeit eines innerverbandlichen Finanzausgleichs. Minister Rexrodt meinte dazu, "wir müssen uns zur zentralen Vermarktung der Fernsehrechte etwas einfallen lassen".Niemand sei gegen die Solidarität im Sport.Wenn alle Beteiligten aktiv mitwirkten, könne diese Solidarität auch weiterhin gesichert werden.Doch dazu brauche man keine Ausnahme vom Wettbewerb, sondern Ideen und Phantasie für ein kartellrechtskonformes Vermarktungsmodell.Sektorale Ausnahmen oder eine Sektoralisierung des GWB seien der falsche Weg. Daß sich ein Bundeswirtschaftsminister zum Kartellamts-Jubiläum mit dem Thema Fußball beschäftigen muß, hätte sich Ludwig Erhard 1958 wohl nicht träumen lassen.Damals trat das GWB in Kraft und das Kartellamt nahm in Berlin seine Arbeit auf.40 Jahre später ist nicht nur von Fusions- und Wettbewerbskontrolle in Industrie und Handel die Rede, sondern auch von "kartellrechtskonformer" Ausgestaltung der Fußballübertragungsrechte im Fernsehen. So machte denn auch bei der Feier ein Zitat des früheren Wirtschaftsministers Ludwig Erhard die Runde: "Wieviel Marktwirtschaft trauen wir uns zu?" Wirtschaftsminister Günter Rexrodt (FDP) gab sich fest davon überzeugt, daß diese Frage aktueller denn je ist.Nicht nur deshalb, weil die sechste Novellierung gerade mühsam erarbeitet wird.Für den Minister geht Wettbewerbspolitik vielmehr über die Anwendung des Rechts und die Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens weit hinaus.Denn einige Wirtschaftsbereiche würden für den Wettbewerb gerade erst erschlossen: Die Rede ist von der laufenden Deregulierung bei Post, Bahn und Energie.Diese "Politik gegen Monopole", so Rexrodt, sei zum Nutzen aller, für Unternehmer wie Arbeitnehmer und Verbraucher. DIHT-Präsident Hans Peter Stihl räumte zwar ein, daß insbesondere das Bundeskartellamt eine "durchaus unangenehme Funktion" habe, weil es die Unternehmer daran hindere, sich das Leben leicht zu machen.Gleichwohl gab sich auch Stihl davon überzeugt, daß es ohne Wettbewerbskontrolle nicht geht.Der DIHT-Präsident wies darauf hin, daß durch die wachsende Konzentration im Handel der Mittelstand gefährdet sei.Er warnte zudem vor der Einrichtung einer weiteren wettbewerbspolitischen Institution, die die Länder zur Ermittlung der Konzentration bei den Fernseh- und Rundfunkanstalten einrichten wollen.Dies sei ein Anachronismus, meinte Stihl, und es hätte genügt, für das Bundeskartellamt eine klare wettbewerbspolitische Kompetenz auch in der Medienbranche zu definieren.

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