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Wirtschaft: Riesters Rentenreform: Wohneigentum als Teil privater Vorsorge begreifen

Die Immobilienwirtschaft fordert, selbstgenutztes Wohneigentum bei den Rentenreformplänen der Bundesregierung zu berücksichtigen. Die private Altersvorsorge dürfe auf keinen Fall mit einer Investition der Haushalte in Eigenheime konkurrieren.

Die Immobilienwirtschaft fordert, selbstgenutztes Wohneigentum bei den Rentenreformplänen der Bundesregierung zu berücksichtigen. Die private Altersvorsorge dürfe auf keinen Fall mit einer Investition der Haushalte in Eigenheime konkurrieren. Dies erklärten die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft am Dienstag vor der Presse in Berlin.

Die Verbände des privaten Wohnungsbaus befürchten durch die Förderung der privaten Altersvorsorge, die der Gesetzesentwurf zur Rentenreform vorsieht, ein Wegfall angesparter Mittel für privates Wohnungseigentum. Eine Umschichtung der geförderten Altersvorsorge in Wohneigentum sei bisher in den Rentenreformvorschlägen der Regierung nicht vorgesehen.

Vor allem junge Familien, die etwa zwei Drittel aller künftigen Eigentümer ausmachen, hätten beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge kaum noch Spielraum bei ihren Ersparnissen, um ein Eigenheim zu erwerben. Die Entscheidung würde so zwangsläufig für das staatlich geförderte Alterssicherungssparen fallen - und somit zulasten der Wohnungswirtschaft. Dabei wünschten sich 80 Prozent der Deutschen ein Eigenheim, die Eigentumsquote betrage dagegen nur 40 Prozent, erklärte Dieter Haack, der Vorstandschef des Deutschen Volksheimstättenwerkes. Die Rentenreform dürfe darüber hinaus nicht nur bei den Einnahmen im Alter, also bei den Rentenzahlungen selbst, ansetzen. Auch die Ausgabenseite müsse berücksichtigt werden, erklärte Jürgen Steinert, Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungsunternehmen (GdW). Denn gerade für Rentner sei die Mietbelastungsquote mit 33 bis 35 Prozent des Einkommens besonders hoch. Durch den Erwerb von selbstgenutzem Wohneigentum würden die Wohnkosten drastisch reduziert. "Die Wohnimmobilie muss ausdrücklich in die Fördertatbestände", betonte Steinert.

Im Bedarfsfall könne das Wohneigentum im Alter auch in eine langfristige Rentenzahlung umgewandelt werden - entweder in Form von Mieteinkünften oder durch den Verkauf der Immobilie. Wichtig ist nur, dass "die Entscheidungsfreiheit der Konsumenten berücksichtigt" werde. "Lebenspläne ändern sich", so Karl-Heinz Nienhaus, Vertreter der kirchlichen Wohnungsbauunternehmen in Deutschland (Arbeitsgemeinschaft des ESW und des KSD). "Daher brauchen wir eine größere Flexibilität im Zeitablauf."

Nach Meinung des Vorsitzenden des Bundesverbandes Freier Wohnungunternehmen, Werner Upomeier, sind von den Rentenexperten die Folgen auf das Sparverhalten und die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten privaten Altersvorsorge nicht genügend berücksichtigt worden.

eba

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