zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Risiko für die Unternehmen

Ratingagenturen sind kritisch

Für zugesagte Betriebsrenten muss der Arbeitgeber in seiner Bilanz so genannte Pensionsrückstellungen bilden. Sie stellen laut Handelsgesetzbuch (HGB) „ungewisse Verbindlichkeiten“ dar und gelten als Fremdkapital. Die jährlichen Rückstellungsbeträge mindern den Gewinn des Unternehmens. Allerdings lässt sich die Höhe der notwendigen Pensionsrückstellungen nur sehr schwer voraussagen. Die Entwicklung der Beschäftigtenzahl eines Unternehmens spielt dafür ebenso eine Rolle wie die Lebenserwartung der Mitarbeiter.

Pensionsrückstellungen beziehungsweise Pensionsverpflichtungen werden sehr unterschiedlich beurteilt. Die Ratingagenturen betrachteten die Rückstellungen nicht als langfristige Darlehen im Betrieb, sondern als ungedeckte Risiken, die die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens mindern. Standard&Poor’s beispielsweise untersuchte im vergangenen Jahr die „ungedeckten Pensionsverpflichtungen“ großer europäischer Unternehmen. S&P unterstellt dabei, dass ungedeckte Pensionsverbindlichkeiten grundsätzlich Verschuldungscharakter besitzen. Laufende Pensionsverpflichtungen aus ungedeckten Verbindlichkeiten müssten aus den laufenden Einnahmen des Unternehmens (Cash flow) bestritten werden und belasteten das Unternehmen. Aufgrund dieser Untersuchung stufte S&P im vergangenen Jahr zum Beispiel Thyssen, die Deutsche Post und Linde in ihrer Beurteilung wegen der hohen Pensionsverpflichtungen zurück.

Grundsätzlich anderer Meinung ist die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge (aba). Die Kritik der Ratingagenturen sei „von Unkenntnis über die Funktionsweise der Direktzusagen geprägt“, sagt Boy-Jürgen Andresen, Vorstandsvorsitzender der aba. Wenn die vom Unternehmen erwirtschaftete Rendite deutlich höher liege als der Kapitalmarktzins für langjährige sichere Anleihen, dann hätten Pensionsrückstellungen sogar einen zusätzlichen Vorteil bei der Innenfinanzierung. „Pensionsrückstellungen“, so Andresen, „sind Fremdkapital mit drei bis vier Jahrzehnten Laufzeit zu stabilen Konditionen. Sie verbessern die langfristige Kapitalausstattung von Unternehmen und tragen zu dessen Investitionsfähigkeit bei“. Bei sachgerechter Handhabung und Planung gebe es keinen Grund für die negative betriebswirtschaftliche Bewertung.

Eine Sprecherin von S&P betont dennoch, „die Pensionsrückstellungen sind ein wichtiger Faktor, den man nicht außer Acht lassen sollte“. Zugleich beruhigt sie: „Wir haben unsere Untersuchungen zu den Pensionsverbindlichkeiten bei deutschen Unternehmen abgeschlossen, Überraschungen sind in diesem Jahr nicht zu erwarten.“ dr

-

Zur Startseite