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Wirtschaft: Rotgrünes Steuerreformkonzept sei Schritt in die richtige Richtung - DBG befürchtet Einnahmeausfälle

Nach Einschätzung der Bundesbank dürfen die Einnahmeausfälle infolge der geplanten Steuerentlastungen durch die Steuerreform die Konsolidierung der Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden nicht gefährden. Die Selbstfinanzierung der Einnahmeeinbußen durch zusätzliche Wachstums- und Beschäftigungseffekte sollte nicht von vornherein in die Berechnungen zur Haushaltsentwicklung einkalkuliert werden, heißt es in einer Stellungnahme anlässlich des Steuerreform-Hearings des Bundestags-Finanzausschusses in der kommenden Woche.

Nach Einschätzung der Bundesbank dürfen die Einnahmeausfälle infolge der geplanten Steuerentlastungen durch die Steuerreform die Konsolidierung der Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden nicht gefährden. Die Selbstfinanzierung der Einnahmeeinbußen durch zusätzliche Wachstums- und Beschäftigungseffekte sollte nicht von vornherein in die Berechnungen zur Haushaltsentwicklung einkalkuliert werden, heißt es in einer Stellungnahme anlässlich des Steuerreform-Hearings des Bundestags-Finanzausschusses in der kommenden Woche.

Nach Meinung der Bundesbank sind weitere Sparanstrengungen erforderlich, die "auch durch gesetzliche Maßnahmen glaubhaft untermauert" werden sollten. Dabei sollten insbesondere spezielle Steuervergünstigungen "außerhalb des Unternehmenssektors" abgebaut werden. Das rotgrüne Reformkonzept bezeichnet die Bundesbank als einen "wichtigen Schritt in die richtige Richtung". Das gelte vor allem für die Senkung der Körperschaftsteuersätze.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) befürwortet in seiner Stellungnahme das Reformkonzept insgesamt. Der DGB befürchtet allerdings höhere Einnahmeausfälle, die zu einem Rückgang der öffentlichen Investitionen und der Ausgaben im Sozialbereich führen könnten. "Enorme Ausfallpotentiale" steckten vor allem in der Steuerbefreiung von Veräußerungsgewinnen bei Kapitalgesellschaften, die der DGB nach wie vor ablehne. Ferner kritisiert der DGB die "weitaus zu großzügige" Übergangsregelung beim Wechsel vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren. Damit werde den Kapitalgesellschaften "gleichsam ein Barscheck überreicht". Überdies sollte die Benachteiligung von Kleinanlegern durch das Halbeinkünfteverfahren korrigiert werden.

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft plädiert für eine stufenweise Senkung des Spitzensatzes der Einkommensteuer auf 40 Prozent. SPD und Grüne wollen den Höchststeuersatz ab 2005 auf 45 Prozent reduzieren. "Ein Spitzensteuersatz von 40 Prozent erhöht die Akzeptanz und damit die Steuerehrlichkeit", betont die Steuer-Gewerkschaft. Ein solcher Satz sei international attraktiv und mache Steuervermeidungsstrategien überflüssig. Außerdem würden 40 Prozent als Höchstsatz bei der Einkommensteuer besser zu dem beabsichtigten Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent passen.

Durch den Systemwechsel vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren werde die Körperschaftsteuer übersichtlicher und weniger missbrauchsanfällig. Durch den einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent werde die Körperschaftsteuer administrativ einfacher. Dieser Vereinfachungseffekt würde freilich durch die Option für Personenunternehmen, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen, "zunichte gemacht". Für die Steuerverwaltung brächte die Option eine "massive Mehrbelastung".

Unterdessen hat der Steuerzahlerbund darauf hingewiesen, dass die Belastung von Bürgern und Wirtschaft mit Steuer- und Sozialausgaben im vergangenen Jahr mit 56,1 Prozent weitaus höher gewesen sei als bislang angenommen. Die bisher auf Basis des Bruttoinlandsprodukts für 1999 mit 43,6 Prozent bezifferte Abgabenquote bagatellisiere den tatsächlichen Belastungszugriff des Staates, hieß es.

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